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05.12.2021 | 12:46

Nikolaus trotz Corona - Neue Regeln in den Bundesländern

Coronaregeln
Nach einer Corona-Zwangspause haben sich vielerorts wieder Nikoläuse auf den Weg zu Kindern und ihren Familien gemacht. Doch die bärtigen Bischöfe wollen bei ihren Besuchen auf Nummer sicher gehen - und klopfen deshalb nicht bei allen Interessierten an die Tür. (c) proplanta

Neue Corona-Regeln bringen viele Einschränkungen für Ungeimpfte



Um die vierte Corona-Welle zu brechen, verschärft Hessen wenige Wochen vor Weihnachten die Maßnahmen für die Bevölkerung im Land massiv. Die strengeren Regeln betreffen vor allem Ungeimpfte.


Menschen ohne eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus müssen ab diesem Sonntag in Hessen mit deutlichen Einschränkungen leben. 2G mit dem Einlass nur für Geimpfte oder Genese wird flächendeckend im Land weiter deutlich ausgeweitet.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Ab sofort dürfen sich maximal zwei Hausstände im öffentlichen Raum treffen - dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.

Einführung von 2G im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung. Zur Grundversorgung zählen etwa Supermärkte, Drogerien und Apotheken. 2G bedeutet, dass die Menschen geimpft oder genesen sein müssen.

Die 2G-plus-Option wird gestrichen: Es ist Betreibern etwa der Gastronomie, in Kinos, Theatern oder Diskotheken nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten, wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Schnelltest einlassen.

Jugendliche bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an den Tests in Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen 2G gilt. Diese Regelung soll aber auslaufen, sobald ein umfassendes Impfangebot auch für diese Altersgruppe vorliegt.

Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten ab sofort ein Angebot, sich ebenfalls einmal pro Woche in der Schule testen zu lassen.

Es gelten auch neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen sowie Kulturangebote wie Theater, Opern, Kinos und Konzerte:

In Innenräumen:

Bis 10 Personen ist keine Regelung erforderlich.

Ab 11 bis 100 Personen gilt 2G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept.

Ab 101 Personen greift 2Gplus sowie ein Abstands- und Hygienekonzept.

Ab 250 Personen gilt eine Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.

Im Freien:

Bis 10 Personen ist keine Regelung erforderlich.

Ab 11 bis 100 Personen greift ein Abstands- und Hygienekonzept.

Ab 101 Personen gilt 2G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept.

Ab 3.000 Personen gilt eine Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung ab dem 3.001. Platz auf 25 Prozent.


Bei Gottesdiensten und anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen wird die Anwendung der 3G-Regeln künftig dringend empfohlen.

Soweit der Zugang zu Einrichtungen, Betrieben oder Veranstaltungen auf Personen mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis beschränkt ist, sind sie auf Verlangen der zuständigen Behörde oder des jeweiligen Betreibers oder Veranstalters verpflichtet, den Nachweis vorzulegen. Ab sofort sollen die Nachweise möglichst in digital auslesbarer Form, also zum Beispiel mit einem QR-Code, erbracht werden.
dpa
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