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11.01.2021 | 01:43 | Schutzmaßnahmen 

Neue Corona-Regeln in ganz Deutschland

Schwerin / München / Stuttgart / Mainz / Berlin - Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar verständigt.

Corona-Maßnahmen
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(c) proplanta
Damit müssen sich die Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns vor dem Hintergrund der hohen Corona-Infektionszahlen auf verschärfte Regelungen einstellen. Eine Übersicht:

Grundsätzlich

Die neuen Regelungen gelten seit Sonntag und zunächst bis zum 31. Januar. Wie es im Februar weitergeht, ist derzeit noch unklar. Bund und Länder wollen am 25. Januar darüber beraten. In der Zwischenzeit sind auf Landesebene Gespräche geplant, wie Unternehmen und Beschäftigten weiter geholfen werden kann. 

Kontaktbeschränkungen

Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 12 Jahre können davon ausgenommen sein, wenn dies für die Betreuung der Kinder notwendig ist. Ursprünglich hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass sich künftig ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen darf, unabhängig vom Alter. Es ist egal, wo das Treffen stattfindet - bei der Einzelperson oder beim Haushalt mit mehreren Menschen.

Schulen

Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können am Montag landesweit wieder in die Schule gehen, müssen es jedoch nicht. Die Präsenzpflicht ist weiterhin aufgehoben. Alle anderen Jahrgänge sollen zu Hause lernen. Eine Betreuung vor Ort für Schüler von der 1. bis zur 6. Klasse wird weiterhin angeboten, sofern Eltern sie nicht zu Hause betreuen können. Verpflichtende Klausuren werden bis zum Beginn der Winterferien im Februar nicht geschrieben.

Kitas

Eltern, die ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können, können sie weiterhin in die Kita bringen. Es wird jedoch auch hier appelliert, wenn möglich, zu Hause zu bleiben. Die Betreuungszeit wird demnach nicht eingeschränkt. Eltern müssen ihre Kinder vorher in der Kita anmelden. Ein entsprechendes Formular können Eltern über die Homepage des Sozialministeriums oder der Kita erhalten.

Hotspots

In Landkreisen mit mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche dürfen sich Einwohner nicht mehr als 15 Kilometer von ihrer Meldeadresse entfernen, sofern kein triftiger Grund vorliegt - wie Arztbesuche oder der Weg zur Arbeit. Als bislang einziger Landkreis hat die Mecklenburgische Seenplatte diese Marke überschritten. Ludwigslust-Parchim droht mit einem Wert von 188,4 (Stand Samstag-Nachmittag) ebenfalls bald zum Corona-Hochrisikogebiet zu werden.

Einwohner dieser Gebiete dürfen ihre Wohnungen täglich zwischen 21.00 und 06.00 nur aus triftigen Gründen verlassen. Dazu zählen etwa die Arbeit oder Arztbesuche. Einwohner anderer Regionen dürfen in diese Gebiete nur in Ausnahmen reisen, hier zählen ebenfalls etwa die Arbeit oder Arztbesuche dazu. Wer dort einen Zweitwohnsitz hat, darf ebenfalls nicht dort hin.

Die Betreuung in der Kita ist in solchen Gebieten eingeschränkt. Diese soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Dazu zählen etwa Alleinerziehende.

Die Betreuung an Schulen für die Jahrgangsstufen eins bis sechs wird in solchen Gebieten ebenfalls eingeschränkt. Die Notbetreuung ist dann für Kinder vorgesehen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte in der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeiten. Das sind laut Bildungsministerium etwa Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich und Lebensmittelhandel. Postboten, Polizisten und Feuerwehrleute sind weitere Beispiele.

Weiteres

Viele Geschäfte bleiben auch weiterhin geschlossen. Dies gilt ebenfalls für viele Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen und Fitnessstudios. Gastronomiebetriebe dürfen nur außer Haus verkaufen oder ihre Waren ausliefern. Weiterhin geöffnet sind etwa Supermärkte, Drogeriemärkte, Banken und die Post.
dpa
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