maximilian schrieb am 19.05.2020 20:10 Uhr | (12) (9) |
Statt eines Mindestpreises für Fleisch, würde eine Mehrwertsteuererhöhung auf Vieh dem Landwirt sofort mehr Geldmittel zu Verfügung stellen.
Insbesondere, wenn er pauschaliert.
maximilian schrieb am 19.05.2020 19:37 Uhr | (9) (6) |
Das Eu-Hygienerecht ist sehr transparent und betriebsfreundlicher als es das alte Bundesdeutsche Fleischhygienrecht war.
Jeder Metzger, der die Vorgaben der Fleischhygiene-Verordnung erfüllte, erhielt locker die Betriebszulassung nach EU-Hygienerecht.
Betriebsaufgaben aus anderen Gründen, z.B. Krankheit oder Alter des Betriebsinhabers oder Nachfolgermangel wurden unter die Rechtsumstellung subsumiert. Außerdem waren es 5 Jahre, von 2004 bis 2009, Übergangsfrist, bis die EU-Hygieneverordnungen in Kraft traten.
Für jeden Metzger vor Ort genung Zeit sich anzupassen oder aufzuhören.
Es war der Preiskampf, der das Handwerk Schaden nehmen ließ.
Gegen Billigarbeiter von Subunternehmen im Schlachthof konnte der Metzger kaum konkurrieren.
Dass die Warmfleischverarbeitung eine höhere Fleischqualität bedeutet sei dahingestellt.
Die fehlende politische Unterstützung für handwerkliche Metzger, die Subventionierung von Schlachtbetrieben auf der "grünen Wiese" anstatt reginolaer Schlachtstätten in den Kommunen für die örtlichen Metzger sind ein wesentlicher Grund für unsere heutige Misere. Die heutige Schlachtinfrastruktur wurde geschaffen und subventioniert für den Export von Fleisch und Fleischprodukten auf den Weltmarkt. EIne Folge davon sind, um konkurrieren zu können, die Billiglohnarbeiter von Subunternehmen. So wurden die Tarifbedingungen unterlaufen.
Der mangelhafte Vollzug des EU-wie des nationalen Rechts in der Landwirtschaft und in der Fleischindustrie durch die Länderbehörden ist agrarpolitisch gewollt, um die Kostensenkung durch die Rechtsverletzungen zu decken.
Missachtung des Arbeitsrechts und des Tierschutzrechts sind ein Wettbewerbsvorteil auf dem Weltmarkt.
Schärfere Gesetze oder einen Fleischmindestpreis zu fordern ist Augenauswischwerei, solange die Länderbehörden von der Politik an der notwendigen Kontrolle gehindert werden.
Regional ist nicht geschützt. Die Lebensbedingungen der Tiere sind so schlecht wie weiterweg auch.
Die ganzjährige Anbindehaltung von Kühen ist rechtswidrig beim Bauern um die Ecke wie beim Bauern im nächsten Bundesland.
Dr. Gero Beckmann, Fachtierarzt für Mikrobiologie schrieb am 19.05.2020 16:21 Uhr | (38) (19) |
Die Forderungen nach Mindestpreisen sind reflektorisch nachvollziehbar, aber - insofern ist den Kritikern beizupflichten - voraussehbar nicht dazu geeignet, bäuerliche Landwirtschaft zu fördern. Die könnte man fördern, indem man regionale Erzeugung, Verarbeitung über handwerkliche Metzgereien und lokale Vermarktung unterstützt und endlich erkennt, dass die seinerzeitige Durchsetzung vermeintlich höherer Hygienestandards geschuldet unpraktikablem EU-Recht zu Folgendem geführt hat:
1. verschlechterter Tierschutz durch lange Transportzeiten
2. schlechtere Fleischqualität durch Abkehr von der Warmfleisch-Verarbeitung
3. Entfremdung der handwerklichen Metzger von "ihren" Rohstoffen
4. Sinken der praktizierten Verantwortung gegenüber dem Kunden.
Merke: die Verantwortung sinkt mit dem Quadrat der Entfernung!