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26.01.2023 | 01:59 | Abgabe-Endspurt 

Abgabefrist für Grundsteuer-Erklärung wird nicht verlängert

Düsseldorf - Haus- und Wohnungsbesitzer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, müssen sich beeilen. Die Abgabefrist wird nicht noch einmal verlängert.

Grundsteuererklärung
Abgabe-Endspurt - Keine Verlängerung für Grundsteuer-Erklärung. (c) proplanta
Eigentümer und Eigentümerinnen müssen die Grundsteuererklärung daher bis zum 31. Januar abgeben. Das teilte das nordrhein-westfälische Finanzministerium am Mittwoch mit. Schon im Februar könnten in NRW «Erinnerungsschreiben» an säumige Immobilienbesitzer verschickt werden.

In den Schreiben werde auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsmaßnahmen möglich seien. Sollten die säumigen Eigentümer auch dann nicht reagieren, seien Schätzungsmaßnahmen unvermeidlich.

Sechs Tage vor Ablauf der Frist sind bis Mittwoch (25. Januar) nach Angaben des Ministeriums erst 59 Prozent beziehungsweise 3,9 Millionen Erklärungen in den NRW-Finanzämtern eingegangen - die meisten digital. Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in NRW müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden.

Erfahrungsgemäß würden Fristen oft möglichst weit ausgenutzt, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die aktuellen Eingänge bestätigten das. «Wir befinden uns im Abgabe-Endspurt.» Die Abgabezahlen hätten sich in den vergangenen Wochen mehr als vervierfacht.

Grund für das Beharren auf der Abgabefrist 31. Januar ist laut Ministerium, dass andernfalls das Grundsteueraufkommen der Städte und Gemeinden zum 1. Januar 2025 gefährdet wäre. Für die Finanzämter sei die noch zur Verfügung stehende Zeit zur Feststellung der Grundsteuerwerte knapp bemessen. Daher werde es in NRW keine weitere allgemeine Fristverlängerung geben.

Durch die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuerreform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Steuer. Wegen der schleppenden Abgabe hatte das Bundesfinanzministerium die Abgabefrist bereits um drei Monate von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert.
dpa/lnw
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