Donnerstag, 30.03.2023 | 03:51:27
Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
26.01.2023 | 01:59 | Abgabe-Endspurt 

Abgabefrist für Grundsteuer-Erklärung wird nicht verlängert

Düsseldorf - Haus- und Wohnungsbesitzer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, müssen sich beeilen. Die Abgabefrist wird nicht noch einmal verlängert.

Grundsteuererklärung
Abgabe-Endspurt - Keine Verlängerung für Grundsteuer-Erklärung. (c) proplanta
Eigentümer und Eigentümerinnen müssen die Grundsteuererklärung daher bis zum 31. Januar abgeben. Das teilte das nordrhein-westfälische Finanzministerium am Mittwoch mit. Schon im Februar könnten in NRW «Erinnerungsschreiben» an säumige Immobilienbesitzer verschickt werden.

In den Schreiben werde auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsmaßnahmen möglich seien. Sollten die säumigen Eigentümer auch dann nicht reagieren, seien Schätzungsmaßnahmen unvermeidlich.

Sechs Tage vor Ablauf der Frist sind bis Mittwoch (25. Januar) nach Angaben des Ministeriums erst 59 Prozent beziehungsweise 3,9 Millionen Erklärungen in den NRW-Finanzämtern eingegangen - die meisten digital. Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in NRW müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden.

Erfahrungsgemäß würden Fristen oft möglichst weit ausgenutzt, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die aktuellen Eingänge bestätigten das. «Wir befinden uns im Abgabe-Endspurt.» Die Abgabezahlen hätten sich in den vergangenen Wochen mehr als vervierfacht.

Grund für das Beharren auf der Abgabefrist 31. Januar ist laut Ministerium, dass andernfalls das Grundsteueraufkommen der Städte und Gemeinden zum 1. Januar 2025 gefährdet wäre. Für die Finanzämter sei die noch zur Verfügung stehende Zeit zur Feststellung der Grundsteuerwerte knapp bemessen. Daher werde es in NRW keine weitere allgemeine Fristverlängerung geben.

Durch die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuerreform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Steuer. Wegen der schleppenden Abgabe hatte das Bundesfinanzministerium die Abgabefrist bereits um drei Monate von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert.
dpa/lnw
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Grundsteuer: Mehr als eine Million Erklärungen in NRW noch nicht abgegeben

 Grundsteuer: Kommt eine Einspruchswelle auf NRW-Finanzämter zu?

 Immer noch fehlen etwa 1,7 Millionen Grundsteuererklärungen in NRW

 Umgang des Landes Rheinland-Pfalz mit Grundsteuererklärungen erntet Kritik

 Verhängt NRW ein Zwangsgeld bei fehlender Grundsteuererklärung?

  Kommentierte Artikel

 Drohnenflüge gegen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

 Greenpeace will mehr Kühe auf der Weide

 Teilflächenspezifische Düngung muss stärker in die Praxis

 Putenhaltung: Kritik an Özdemirs Eckpunktepapier reißt nicht ab

 CDU-Positionspapier zur Tierhaltung: Halter brauchen Wertschätzung

 UN warnen vor Wasserkrise - Zehn Prozent der Menschen bedroht

 Klima-Experten warnen: Wir kommen raus aus der Komfortzone

 BUND fordert Abschaffung von THG-Prämie und kostenlosen E-Parkplätzen

 Matif-Agrarfutures rutschen weiter ab

 Was der Weltklimarat in Sachen Erderwärmung herausgefunden hat