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29.04.2013 | 13:57 | Absatzförderung 

EU fördert Absatz von Agrar-Erzeugnissen

Brüssel - Die Europäische Kommission hat 22 Programme zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Europäischen Union und in Drittländern genehmigt.

Absatzförderung
(c) proplanta
Der Gesamthaushalt für die zumeist dreijährigen Programme beläuft sich auf 71,94 Mio. EUR. Davon werden 35,97 Mio. EUR von der EU beigesteuert. Die ausgewählten Programme betreffen Olivenöl, Milch und Milcherzeugnisse, Fleisch, frisches sowie verarbeitetes Obst und Gemüse, Erzeugnisse aus ökologischem Anbau, Eier, Weine und Spirituosen sowie Gartenbauerzeugnisse, außerdem hochwertige Erzeugnisse, die im Rahmen der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.), der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) oder als garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) registriert und geschützt sind.

Bis zum 30. November 2012 gingen bei den Kommissionsdienststellen im Rahmen der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen 36 Programmvorschläge für die Absatzförderung im EU-Binnenmarkt und in Drittländern ein. Sie sind Teil der ersten Runde von Maßnahmen im Jahr 2013. Im Anschluss an die Bewertung wurden 22 Programmvorschläge für eine Kofinanzierung ausgewählt. Darunter sind 16 auf den Binnenmarkt und sechs auf Drittländer ausgerichtet. Zwei der ausgewählten Programme wurden von mehr als einem Mitgliedstaat vorgeschlagen. Es handelt sich um folgende Drittländer bzw. -regionen: Russland, China, Nordamerika, Südostasien, Norwegen, Schweiz, Ukraine, Indien und Südkorea.

Auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2000 hin kann sich die EU an der Finanzierung von Maßnahmen beteiligen, die die Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel sensibilisieren sowie den Absatz auf dem EU-Binnenmarkt und in Drittländern fördern sollen. Das jährliche Gesamtbudget für diese Förderprogramme beläuft sich auf etwa 55 Mio. EUR.

Diese Fördermaßnahmen umfassen PR-, Werbe- und Informationskampagnen, in denen die Vorzüge von EU-Erzeugnissen vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Nährwert, Etikettierung, Tierschutz und umweltgerechte Herstellungsmethoden besonders hervorgehoben werden. Ebenfalls gefördert werden die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Informationskampagnen über das EU-System für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) sowie zu den EU-Qualitäts- und Etikettierungsregelungen und zum ökologischen Landbau.

Auch Informationsmaßnahmen zum EU-System für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Qualitätsweine b.A.) kommen für eine Förderung in Frage. Die EU beteiligt sich mit bis zu 50 % an den Kosten dieser Maßnahmen (mit bis zu 60 % an Programmen zur Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse durch Kinder und an Informationsmaßnahmen zu verantwortungsvollem Trinkverhalten und den gefährlichen Schäden eines unverantwortlichen Alkoholkonsums). Den Restbetrag übernehmen die Branchen- oder Dachverbände, die die Programme vorgeschlagen haben, und in manchen Fällen auch die betreffenden Mitgliedstaaten.

Die interessierten Branchenverbände können den Mitgliedstaaten ihre Vorschläge für Fördermaßnahmen auf dem Binnenmarkt und in Drittländern zwei Mal im Jahr vorlegen. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission anschließend die Liste der von ihnen ausgewählten Programme und eine Kopie jedes einzelnen Programms. Die Kommission bewertet die Programme und entscheidet über ihre Förderfähigkeit. (eu)
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