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14.11.2012 | 14:44 | Futtermittelsicherheit 

Bundeskabinett beschließt Änderung des Futtermittelgesetzes

Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) verabschiedet. Mit dieser Änderung ist der Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner weitgehend abgearbeitet.

Futtermittel
(c) proplanta
Die Gesetzesänderung regelt die Haftung von Futtermittelunternehmen: Futtermittelunternehmer, die in bestimmten Mengen Mischfuttermittel für Nutztiere herstellen, werden dazu verpflichtet, eine Versicherung zur Deckung von Schäden abzuschließen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.

Ende 2010 hatte ein norddeutscher Futtermittelhersteller mit Dioxinen verunreinigte Fette zur Futtermittelherstellung ausgeliefert, woraufhin eine Vielzahl von Futtermittel- und Nutztierbetrieben gesperrt werden musste. Bundesverbraucherministerin Aigner hatte in der Folge den zehn Punkte umfassenden Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ auf den Weg gebracht.

Er enthält präzise Regelungen zu Zulassungs- und Meldepflichten, die teilweise auf Initiative Deutschlands von der EU übernommen wurden und in allen Mitgliedstaaten gelten. „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss haben wir den Aktionsplan fast vollständig abgearbeitet und sind beim Schutz von Verbrauchern und Tieren vor Dioxinen in Futter- und Lebensmitteln einen bedeutenden Schritt weiter“, sagte Aigner am Rande der Kabinettssitzung.

Dass das umfassende Paket nach nicht einmal zwei Jahren nahezu vollständig umgesetzt ist, ist keine Selbstverständlichkeit: Einigungen auf EU-Ebene nehmen in vergleichbaren Fällen deutlich mehr Zeit in Anspruch.

Einzig verbliebener offener Punkt: Der Forderung der Bundesregierung nach einer EU-weiten verbindlichen Positivliste für Futtermittel ist die EU-Kommission bisher nicht nachgekommen. Sie hat sich aber auf deutsche Initiative hin bereit erklärt, den EU-Katalog der Einzelfuttermittel, der mehr als 600 Einzelfuttermittel listet und beschreibt, um "kritische Stoffe“ zu ergänzen und auch die Beschreibungen bestimmter Einzelfuttermittel zu präzisieren.

Als ersten Schritt haben die Mitgliedstaaten im Juli 2012 den Entwurf eines neuen EU-Katalogs der Einzelfuttermittel gebilligt. Er enthält solche Ergänzungen und Präzisierungen insbesondere im Bereich der Fette und Öle. Die entsprechende EU-Verordnung wird voraussichtlich Ende dieses Jahres in Kraft treten. Deutschland begrüßt die vorgenommen Änderungen im EU-Katalog, hält aber weiter an seiner Forderung nach einer EU-weiten verbindlichen Positivliste für Futtermittel fest.

In Deutschland gibt es eine Positivliste für Futtermittel bereits, auch Österreich beteiligt sich daran. Geschaffen wurde die Liste vom Zentralausschuss der deutschen Landwirtschaft; die Futtermittelbranche hat sich im Rahmen des Qualitätssicherungssystems zur Anwendung verpflichtet.

Dazu gehört nicht nur, dass ausschließlich Einzelfuttermittel verwendet werden dürfen, die auf der Liste stehen, sondern auch, dass diese richtig gekennzeichnet werden. Darüber hinaus müssen die Hersteller ihren Abnehmern so genannte „Sicherheitsdatenblätter“ mit konkreten Angaben zum Herstellungsprozess, zu möglichen Risiken und zu den Eigenkontrollen zur Verfügung stellen.

Die heute verabschiedete Änderung des LFGB betrifft weitere Regelungen im Bereich Lebensmittelsicherheit: So wird die Informationsübermittlung zwischen den Behörden der Lebensmittelüberwachung und dem Gesundheitswesen verbessert. Behörden der Lebensmittelüberwachung werden künftig dazu verpflichtet, Verdachtsfälle von Lebensmittelinfektionen, die bei ihren Kontrollen auftreten, an die Gesundheitsbehörden zu melden.

Umgekehrt ist auch im Infektionsschutzgesetz - für das das Bundesministerium für Gesundheit die Federführung hat - vorgesehen, dass Gesundheitsbehörden ihrerseits Verdachtsfälle von Lebensmittelinfektionen an die Lebensmittelüberwachung melden. Diese Regelung ist eine von vielen Konsequenzen, die die zuständigen Behörden aus der EHEC-Epidemie im vergangenen Jahr gezogen haben.
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