(c) proplanta Es gehe um den Bruch von Europarecht, kündigte die Behörde am Dienstag in Brüssel an. Bayern «verweigere» nach wie vor die Veröffentlichung der Empfänger, hieß es zur Begründung. Ein solches «Vertragsverletzungsverfahren» kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen und hohe Strafgelder für die Bundesregierung nach sich ziehen.
Nach EU-Recht mussten Einzelheiten aller Empfänger bis zum 30. April im Internet veröffentlicht sein. Die übrigen 26 Mitgliedstaaten haben sich an die Frist gehalten. Berlin hatte angekündigt, dass die Daten an diesem Dienstag veröffentlicht werden. Unter diesen Umständen habe die Kommission keine andere Wahl.
«Die Entscheidung Bayerns ist unverständlich und ich werde nun Schritte für ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten», sagte EU- Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel. «Die rechtliche Situation ist eindeutig.» Deutschland sei verpflichtet, die Einzelheiten der Empfänger für das ganze Land zu veröffentlichen. «Es geht um Steuergelder, daher ist es sehr wichtig, dass alle Leute wissen, wo die Gelder hinfließen.» (dpa)
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