(c) proplanta Dies möchte der Minister nach einem Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Donnerstagsausgabe) auf der Agrarministerkonferenz in Rostock beantragen.
Die Bundesregierung werde damit aufgefordert, eine Gesetzesreform auf den Weg zu bringen, damit künftig nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere behördlich kontrolliert werden können. Ebenso sollte die Rückverfolgbarkeit zum jeweiligen Bauernhof vorgeschrieben werden. Bislang würden Schlachtabfälle wie auch Kadaver ohne große Kontrollen entsorgt.
«Die Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte dürfen keinesfalls zum Schlupfloch für die Missachtung des Tierschutzrechts werden», sagte Meyer der Zeitung. Eine Untersuchung in Niedersachsen habe gezeigt, dass hier Handlungsbedarf bestehe. Alleine in Niedersachsen fallen demnach jährlich 120.000 Tonnen Tierkadaver an.
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