„Agrarumweltmaßnahmen, die in Deutschland von 40 % der Betriebe genutzt werden, müssen auf die Greening-Verpflichtungen angerechnet werden“, sagte die Ministerin gegenüber Agrarjournalisten in Berlin. Es müsse sichergestellt sein, dass Landwirte, die bereits Leistungen mit gleichem Nutzen für Natur und Umwelt erbrächten, nicht bestraft würden.
Zudem müsse auf den ökologischen Vorrangflächen eine besonders umweltfreundliche produktive Flächennutzung möglich bleiben, forderte
Aigner, die auf die gemeinsame Position der 16 Länderagrarminister in dieser Frage verwies. Einen entsprechenden Beschluss hatten die Ressortchefs bereits im vorletzten Jahr auf ihrer Konferenz in Suhl gefasst.
Darüber hinaus setzt die Ministerin auf die Anrechnung des Anbaus von Pflanzen ohne Stickstoffdüngung. Schließlich müsse die vorgesehene Anerkennung von Landschaftselementen der Tatsache Rechnung tragen, dass die in der Regel im Eigentum von Kommunen ständen und nicht der einzelnen Landwirte. Hier müsse man wegkommen von der einzelbetrieblichen Ebene, so Aigner.
Die Ministerin wies erneut darauf hin, dass der Wortlaut im Verordnungsentwurf der Kommission eine Stilllegung der ökologischen Vorrangflächen vorsehe. Der Text sei an dieser Stelle eindeutig. Anderslautende Äußerungen aus der Brüsseler Administration könnten daran nicht vorbei. Ein Brachliegen von 7 % der betrieblichen Ackerfläche lehne sie jedoch kategorisch ab, betonte die CSU-Politikerin. (AgE)