DBV,
DRV und BVE betonen aber, dass Warentermingeschäfte zur Erreichung dieser Ziele nicht herangezogen werden dürfen. Die Finanztransaktionsteuer darf die Agrar- und Ernährungswirtschaft bei ihren Warentermingeschäften nicht zusätzlich belasten.
Die Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft sind dringend darauf angewiesen, die Risiken aus den zunehmenden Agrarpreisschwankungen abzusichern. Warenterminbörsen sind heute auch in der EU ein unverzichtbares Instrument des Risikomanagements, über das sich Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft unmittelbar oder mittelbar über Kontrakte mit ihren Marktpartnern absichern.
Weder diese Börsen noch die Agrar- und Ernährungswirtschaft sind für die Auswirkungen der EU-Finanzkrise verantwortlich. Eine steuerliche Belastung dieses Risikomanagements ist für
DBV, DRV und BVE nicht akzeptabel und wird nachdrücklich abgelehnt. (DBV)