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18.02.2013 | 05:10 | Finanztransaktionssteuer 

Agrarwirtschaft gegen steuerliche Belastung von Warentermingeschäften

Berlin - Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in elf EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. Als Ziele nennt sie die Eindämmung „unverantwortlichen Handels mit Finanzprodukten und den Beitrag des Finanzsektors zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“. Diese Ziele sind durchaus nachvollziehbar.

Finanztransaktionssteuer
(c) proplanta
DBV, DRV und BVE betonen aber, dass Warentermingeschäfte zur Erreichung dieser Ziele nicht herangezogen werden dürfen. Die Finanztransaktionsteuer darf die Agrar- und Ernährungswirtschaft bei ihren Warentermingeschäften nicht zusätzlich belasten.

Die Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft sind dringend darauf angewiesen, die Risiken aus den zunehmenden Agrarpreisschwankungen abzusichern. Warenterminbörsen sind heute auch in der EU ein unverzichtbares Instrument des Risikomanagements, über das sich Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft unmittelbar oder mittelbar über Kontrakte mit ihren Marktpartnern absichern.

Weder diese Börsen noch die Agrar- und Ernährungswirtschaft sind für die Auswirkungen der EU-Finanzkrise verantwortlich. Eine steuerliche Belastung dieses Risikomanagements ist für DBV, DRV und BVE nicht akzeptabel und wird nachdrücklich abgelehnt. (DBV)
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