Basierend auf den Gesprächen der ersten beiden Sitzungen betonte die
EU-Kommission, das aktuelle Pflanzsystem nicht über 2015 beziehungsweise 2018 hinaus verlängern zu wollen, stellte aber eine flexiblere Lösung in Aussicht.
Demnach könnten die Rebpflanzungen für Qualitätsweine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) und geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) von den Erzeugerorganisationen selbst verwaltet werden.
Für Weine ohne eine dieser geografischen Angaben sollen künftig keine Auspflanzungs-Beschränkungen mehr gelten. Damit es aber bei Letzteren nicht zu rasanten Rebflächen-Ausweitungen kommt, soll eine Schutzklausel eingerichtet werden.
Die Mitgliedstaaten reagierten überwiegend positiv auf die vorgestellten Konzepte, werden aber in den nächsten Wochen weitere Kommentare übermitteln, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission.
Auch die EU-Bauern- und Genossenschaftsverbände
Copa-Cogeca begrüßten, dass die Kommission aufgeschlossener an eine Lösung herangeht, äußerten allerdings Kritik an den Details der Vorschläge.
"Wie schon mehrfach hervorgehoben, sind die einzelnen Weinkategorien nicht unabhängig voneinander. Es ist daher von größter Bedeutung, dass das Rahmenwerk für die Auspflanzungen auf alle Produktionstypen zur Anwendung kommt. Das heißt sowohl auf g.U., g.g.A. und Weine ohne Bezeichnung", forderte Thierry Coste, Copa-Vorsitzender der Copa-Cogeca Arbeitsgruppe für Wein.
Insgesamt fordern 15 EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, den Erhalt des bestehenden Pflanzrechtsystems bei Wein.
In Palermo unterbreiteten elf dieser Länder einen Vorschlag, der den Erhalt der Pflanzrechte zur Verwaltung des Produktionspotenzials im Weinsektor vorsieht, das System aber durch die Einführung von flexibleren Elementen zu verbessern.
Zudem schlug die Plattform der elf Mitgliedstaaten einen neuen Rechtsrahmen für die Auspflanzung von Reben sämtlicher Weintypen vor, um den Markt im Gleichgewicht zu halten.
Ende November wird die hochrangige Expertengruppe ein letztes Mal zusammentreffen und im Anschluss ihre Schlussfolgerungen an EU-Agrarkommissar Dacian
Ciolos weiterleiten. (bmlfuw)