Das schlug EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos am Dienstag in Brüssel vor. Der Europäische Gerichtshof hatte die Veröffentlichung nach einer Klage deutscher Landwirte im November 2010 gestoppt.
Eine Ausnahme soll es bei geringen Zuschüsse geben. Bauern, die pro Jahr höchstens 500 Euro erhalten, sind generell ausgenommen. Die EU-Länder können Bauern aber auch bis hin zu Zuschüssen von 1000 Euro freistellen. Kleinere Beträge sollen nur anonym veröffentlicht werden - also zum Beispiel pro Dorf. Bei der Frage der Veröffentlichung geht es nur um Gelder aus EU-Töpfen sowie Mittel, die die Staaten aus nationalen Mitteln gegenfinanzieren müssen.
«Ich glaube, dass wir hier eine echte Übung an Transparenz haben», lobte Agrarkommissar Ciolos den Vorschlag. Rechtliche Bedenken sieht seine Behörde ausgeräumt, unter anderem, weil die Veröffentlichung der Gelder nun besser begründet sei als früher.
Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil 2010 entschieden, dass die Veröffentlichung so vieler Daten ein Eingriff in die Rechte der Betroffenen sei. Die Richter konnten nicht nachvollziehen, dass Ministerrat und EU-Kommission die Rechte der Bauern zum Beispiel gegen das Interesse an Transparenz abgewogen hatten. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen den Vorschlag billigen. (dpa)
Top-Empfänger der EU-Agrarzahlungen