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18.06.2010 | 08:10 | Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung der EU 

Bauern müssen Nachhaltigkeit erklären

Hannover - Zu der in wenigen Wochen beginnenden Ernte müssen sich die Bauern mit einem weiteren Kapitel der Bürokratie befassen.

Nachhaltigkeit
Nach Angaben des Landvolkes Niedersachsen müssen sie den Abnehmern ihrer Ernteprodukte künftig bestätigen, dass die Erzeugnisse „nachhaltig“ produziert worden sind - zumindest, soweit sie zur Erzeugung von Biokraftstoffen oder zur Stromerzeugung aus Pflanzenölen bestimmt sind.

Das sind die Konsequenzen der jetzt wirksam werdenden Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung der EU. In erster Linie zielte die Verordnung auf den Schutz der tropischen Regenwälder und die Minderung von Treibhausgasemissionen. Den Nachhaltigkeitsanforderungen an die Fläche selbst, die Art der Bewirtschaftung und die CO2-Minderung müssen sich aber auch Europas Bauern stellen.

Ein durchgängiges Zertifizierungssystem von der Erfassung der Ernte bis zum fertigen Produkt soll sicherstellen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Derartige Systeme werden zurzeit aufgebaut, gerade erst ist das vom Deutschen Bauernverband mitgetragene System REDcert von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt worden.

Obwohl die Verordnung recht kompliziert ist, brauchen die Bauern aber gegenüber ihren Abnehmern nur eine Selbsterklärung abzugeben, mit der sie bestätigen, die Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen.

Das Landvolk Niedersachsen rät, die Erklärung auf einem separaten Blatt abzugeben und nicht als Bestandteil des Kaufvertrages, da sie sonst Gefahr laufen, in eine verschuldensunabhängige Haftung zu geraten. Entsprechende Vordrucke können hier heruntergeladen werden.

Für Raps, der zu großen Teilen in die Energieschiene fließt, sollte die Erklärung generell abgegeben werden, um keine Marktanteile zu verlieren, für Getreide jedoch nur auf Nachfrage der Handelspartner, empfiehlt der Verband. Für eine nachhaltige Erzeugung darf die Ernte nicht von schützenswerten Flächen stammen, also in der Regel von solchen Flächen, die schon vor 2008 als Acker genutzt wurden. Allerdings gilt das Anbauverbot nicht, wenn die Erzeugung von Biomasse den Naturschutzzielen nicht zuwider läuft und die Schutzauflagen eingehalten werden.

Geschützt sind auch Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, etwa Wälder, sowie Moore. Die Anforderungen an die Bewirtschaftung gelten im Normalfall als erfüllt, wenn die Bauern eine Flächenprämie der EU erhalten und die dafür geltenden Umweltbestimmungen einhalten. Schließlich muss zunächst ein Treibhausgas-Minderungspotenzial von mindestens 35 Prozent erreicht werden; dieser Wert wird in Zukunft noch verschärft. (LPD)
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