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28.12.2022 | 13:43 | Tierhaltungslogo 

Bauernverband besteht auf Herkunftskennzeichnung für Fleisch

Berlin - Der Bauernverband pocht auf Angaben zum Herkunftsland begleitend zum geplanten Tierhaltungslogo für Fleisch im Supermarkt.

Fleischkennzeichnung
(c) proplanta
«Um eine wirkliche Transparenz an der Ladentheke zu erreichen, muss es zwingend neben der Haltungskennzeichnung auch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung geben», sagte Bauernpräsident Joachim Rukwied der Deutschen Presse-Agentur.

Die deutschen Bauern legten sehr viel Wert auf Tierwohl und Tiergesundheit. Das müsse erkennbar sein, und dieser hohe Standard müsse auch einen höheren Preis haben. «Wir können nicht immer über Tierwohl sprechen und glauben, das sei mit Sonderpreisen und Rabatten zu erhalten.»

Der Verband fordert konkret eine Kombination aus Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für Fleisch und tierische Produkte, also auch für Milchprodukte. Nach einem Einstieg bei Schweinefleisch sollten bald die anderen Bereiche folgen. Abgebildet werden sollten fünf Phasen von der Geburt über Ferkelaufzucht, Mast und Schlachtung bis zur Verarbeitung. Wenn alles in der Bundesrepublik erfolgt, soll das Motto «5D» lauten, also fünfmal Deutschland.

Die verpflichtende Haltungskennzeichnung soll nach Plänen von Agrarminister Cem Özdemir im kommenden Jahr starten - im ersten Schritt mit frischem Schweinefleisch im Handel. Vorgesehen ist ein System mit fünf Kategorien während der Mast: vom gesetzlichen Mindeststandard im Stall bis zu Bio.

Fleisch aus dem Ausland soll auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können. Der Grünen-Politiker hat betont, dass auch eine Herkunftskennzeichnung kommen soll. Dazu habe die EU-Kommission für Anfang 2023 einen Vorschlag zugesagt.

Rukwied machte klar, den Minister beim Wort zu nehmen, dass er bei ausbleibendem Erfolg auf EU-Ebene auch eine Herkunftskennzeichnung in Deutschland umsetzen wolle. Verpflichtend angegeben werden muss das Herkunftsland bereits für viele Lebensmittel. Dazu gehören frisches Obst und Gemüse, Eier und etwa auch frisches Rindfleisch - hierbei bezogen auf Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung, wie es auf dem Portal «Lebensmittelklarheit» der Verbraucherzentralen heißt.
dpa
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