Im Sinne des Abbaus von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas sollte auf die Verpflichtung für spezifische Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion im Rahmen von
Cross Compliance und das zur Umsetzung erarbeitete flächenscharfe Kataster verzichtet werden. Auch würde ein Verzicht bedeuten, dass mit dem Ziel der Entbürokratisierung ernst gemacht werde, erklärte Kienle. Nur hierdurch würden freiwillige Leistungen der Landwirte zur Vermeidung von Erosion weiterhin über Agrarumweltprogramme förderfähig bleiben.
Es reiche nicht aus, bei der Überarbeitung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes nur die Frist für die Umsetzung des Erosionsschutzkatasters auf den 30.6.2010 zu verschieben, betonte Kienle. Er wies darauf hin, dass der landwirtschaftliche Berufsstand das Erosionsgefährdungskataster von Beginn an abgelehnt hat, da hiermit ohne Not über die europäischen Vorgaben hinausgegangen wird. Deutschland dürfe keine einseitig strengeren Regelungen zu Ungunsten der deutschen Landwirte durch sehr spezifische Erosionsschutzmaßnahmen festschreiben.
„Für die Bauern ist es nicht akzeptabel, dass die Kommission einmal mehr auf Zuruf spezifischere Maßnahmen fordert, die von anderen Mitgliedstaaten nicht verlangt werden und sich auch aus den europäischen Vorgaben nicht zwangsläufig ergeben“, betonte Kienle. (DBV)