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21.03.2012 | 09:01 | Kompensationsmaßnahmen 

BLHV und LFV einig: Gewässer-Renaturierung statt Landfraß

Freiburg - Hochwertige landwirtschaftliche Flächen müssen zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen von Kompensationsmaßnahmen für naturschutz- und baurechtliche Eingriffe verschont werden.

Landwirtschaftliche Flächen
(c) proplanta
Stattdessen bieten sich Gewässer in vielfältiger Weise für Aufwertungsmaßnahmen an. Das erklärten übereinstimmend die Präsidenten des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV), Werner Räpple, und des Landesfischereiverbandes (LFV), Georg Riegger, nach Konsultationsgesprächen von Verbandsvertretern am 19. März in Freiburg.

Beide Verbände seien sich darin einig, dass Renaturierungen von Gewässern, ökologische und technische Ergänzungen oder auch die Förderung der Zucht von Wanderfischen von Planungsbüros verstärkt als Kompensationsmaßnahmen erarbeitet werden sollten. Das komme nicht nur den Anglern und Fischern entgegen, sondern entlaste auch die Landwirtschaft von Flächenverlusten.

Auch die Bereitstellung von Personal zum Beispiel für die Lachs-Aufzuchtstation in Oberwolfach sollte nach Auffassung beider Verbände als Eingriffskompensation finanziert werden.

Die von Anglern finanzierte Fischereiabgabe reiche, nach Darstellung von Landesfischereipräsident Georg Riegger, nicht aus für eine angemessene Finanzierung dieser bisher größtenteils ehrenamtlich erbrachten Leistungen.

BLHV-Präsident Werner Räpple sieht in den von beiden Verbänden vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen eine große Chance, dass Politik und Verwaltung den Planungsbüros entsprechende Vorgaben zur Schonung hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen und Strukturen machen. Räpple verweist darauf, dass das Bundesnaturschutzgesetz hierfür gute Ansätze enthalte.

Unkonventionelle Maßnahmen an Gewässern dürften bei den Planungsbüros aber nicht länger tabu bleiben. Der bäuerliche Berufsstand, so Räpple, mache mit der bundesweiten Aktion „Flächenfraß stoppen“ deutlich, dass Bauernfamilien nicht länger tatenlos zusehen, wie laufend Ackerflächen in Anspruch genommen werden.

Fruchtbare landwirtschaftliche Flächen dürften nicht wie bisher als vorrangige Ausgleichsflächen für den Naturschutz geopfert werden. Nicht die billigste Kompensation sei die beste, sondern die, die den Bauern die existenziell wichtigste Fläche für eine wirtschaftliche Nutzung belasse und damit auch der nachhaltigen Sicherung der Ernährung diene, so der BLHV-Präsident.

BLHV und LFV verweisen auf die Verpflichtung des Landes, die Lachs-Wiederansiedelung voranzutreiben. Sie fordern die Landesregierung auf, Ersatzmaßnahmen und Ersatzgeld für diese Maßnahme einzusetzen. Räpple und Riegger vereinbarten eine enge Zusammenarbeit beider Verbände und weitere Konsultationen zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen. (bbd)
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