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13.01.2009 | 14:29 | Pflanzenschutzmittelgesetz 

Brüsseler Pflanzenschutzpaket enttäuscht die Industrie

Frankfurt a.M. - Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland sehen im Ergebnis der Brüsseler Beratungen über das Pflanzenschutzpaket erhebliche Risiken.

Brüsseler Pflanzenschutzpaket
(c) proplanta
„Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist die Abkehr von einer wissenschaftlich fundierten Entscheidungsfindung eingeläutet worden“, so Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) in Frankfurt. „Pflanzenschutzmittel sind heute eine Grundvoraussetzung für die sichere Versorgung mit Lebensmitteln. Für den Schutz des Verbrauchers und der Umwelt ist nichts gewonnen, wenn man bei der Bewertung der Wirkstoffe auf eine wissenschaftlich basierte Abwägung von Nutzen und Risiken verzichtet.“  

Koch-Achelpöhler kritisiert die verbreitete Darstellung, erst die neue Zulassungsverordnung schütze die Verbraucher vor Wirkstoffen, die beim Menschen Krebs erzeugen oder das Erbgut verändern könnten. Substanzen, die bei ihrer Anwendung solche Effekte hervorrufen können, seien auch bisher nicht zugelassen worden.  

Für die Landwirte könnten sich in absehbarer Zeit einige schmerzhafte Lücken im Pflanzenschutz auftun. Gefährdet sind zum Beispiel wichtige Mittel gegen Schadpilze im Getreide. Koch-Achelpöhler begrüßt, dass das Parlament auf anfängliche Extremforderungen verzichtet hat. Zugeständnisse an die Landwirtschaft finden sich aber vor allem in zahlreichen Ausnahme- und Sonderregelungen. „Irritationen sind damit vorprogrammiert“, so der Verbandschef. „Das wird beim Verbraucher nicht vertrauensbildend wirken“.  

Neue Wirkstoffe müssen in Zukunft zahlreiche zusätzliche Anforderungen erfüllen. Wie sie genau aussehen, soll aber erst in den kommenden Jahren formuliert werden. Es wird damit noch schwieriger, Ersatz für wegfallende Wirkstoffe zu finden und neue Problemlösungen für den Pflanzenschutz auf den Markt zu bringen. „Wir hoffen jetzt, dass bei der Feinarbeit zur Verordnung und bei ihrer Umsetzung wissenschaftliche Bewertungen wieder stärker zum Tragen kommen. Sonst werden Forschung und Entwicklung in der Industrie schwer beeinträchtigt. Das Ziel der Pflanzenschutz-Novelle war schließlich, Innovationen zu fördern“, so Koch-Achelpöhler.  

Mehr Zustimmung findet bei der Pflanzenschutz-Industrie die Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. „Sie lässt Raum dafür, dass in den nationalen Aktionsplänen zu ihrer Umsetzung jeder Mitgliedstaat die angemessenen Wege zu einer Minimierung möglicher Risiken finden kann.“ (iva)
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