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19.06.2021 | 13:33 | Photovoltaik-Anlagen 

Bürokratie-Entlastung für Solarpanels auf dem Dach

Mainz / Berlin / Wiesbaden - Bis 2030 soll die Stromerzeugung mit Solarkraft in Rheinland-Pfalz verdreifacht werden - dabei hofft die Landesregierung auch auf mehr Beiträge von privaten Hausbesitzern.

Solarenergie
Die PV-Anlage auf dem Dach muss nicht mehr in die Einkommensteuererklärung. Die Finanzministerien in Mainz und Berlin sprechen von einem wichtigen Beitrag der Steuerpolitik zum Klimaschutz. (c) proplanta
Jetzt hat die Finanzpolitik für eine Erleichterung gesorgt: Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach muss nicht mehr als steuerpflichtiger Ertrag in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

«Der Betrieb der kleinen Photovoltaik-Anlagen ist von nun an deutlich attraktiver», erklärte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). «Bisher mussten die Besitzerinnen und Besitzer umfangreiche Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt erfüllen, die nun wegfallen.»

Der Betrieb einer nach 2004 errichteten PV-Anlage bis zu einer installierten Leistung von zehn Kilowatt werde nun als «steuerlich unbeachtliche Liebhaberei» betrachtet, erklärte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Vorausgesetzt ist, dass die Anlage zu einem Ein- oder Zweifamilienhaus gehört, das selbst bewohnt wird. Dabei ist es ohne Belang, ob der Strom ausschließlich selbst genutzt oder ob ein Teil auch ins Netz eingespeist wird. 

«Es genügt ein formloses Schreiben des Betreibers an sein Finanzamt, dass die Neuregelung in Anspruch genommen wird.» Falls es jedoch bei der Steuererklärung vorteilhaft sein sollte, die Erträge anzugeben, kann man auch eine Gewinnerzielungsabsicht angeben. Das Bundesfinanzministerium leiste mit dieser Regelung einen steuerpolitisch wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Klimapolitik, erklärte das Berliner Ministerium.

Der Aufwand umfangreicher Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt falle nun weg, erklärte Ahnen. «Dieser bürokratische Aufwand stand kaum im Verhältnis zum Ertrag.» Die Vereinfachung sei ein Beitrag für den Ausbau der Solarenergie und damit zum Klimaschutz.

Als Entscheidungshilfe für die Neuanlange einer PV-Anlage auf dem Dach hat das Umweltministerium zu Beginn des Jahres ein Online-Solarkataster gestartet. Nach Eingabe der persönlichen Adresse wird das Potenzial für die Erzeugung von Solarstrom ermittelt.

Bezogen auf die Haushaltsgröße kann auch berechnet werden, welche Möglichkeiten der Ergänzung sinnvoll wären, etwa mit einem Speicher oder einer Wärmepumpe. Das Ergebnis kann dann einem Fachbetrieb oder einer Beratungsstelle vorgelegt werden.
dpa/lrs
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