(c) proplanta «Für uns ist die richtige Kennzeichnung wichtig», sagte eine Sprecherin des Bundesverbraucherministeriums am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Der Handel müsse nicht nur den Preis für die Portion angeben, sondern auch den Grundpreis pro Maßeinheit. «Verpackungen, die die Verbraucher irreführen, sind weiter verboten.» Zugleich gebe es mehr Möglichkeiten für Singles, auch kleine Packungen zu kaufen. Das Ministerium rechnet im Gegensatz zu Verbraucherschützern nicht mit einem Chaos im Supermarkt.
Für die meisten Produkte in Deutschland sind von Samstag an fast alle Packungsgrößen erlaubt - ausgenommen sind Wein und Spirituosen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt vor Mogelpackungen. Der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft wies die Bedenken zurück. «Das sind keine verdeckten Preiserhöhungen», sagte eine Sprecherin. Wenn sich der Preis ändere, gehe dies zum Beispiel auf höhere Rohstoffkosten zurück. Sie gehe allerdings nicht davon aus, dass sich das Sortiment deutlich verändere.
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht zahlreiche Vorteile in der Neuregelung. Die Hersteller könnten besser auf Kundenwünsche reagieren, heißt es im Ministerium. Die Verbraucher könnten vor allem von einer größeren und auf sie zugeschnittenen Auswahl der Größen profitieren. So gebe es kleine Packungen für Single-Haushalte, deren Zahl steige. Auch für den Einzelhandel könne sich die Regelung über ein größeres Warenangebot und mehr Umsatz auszahlen.
Die Verbraucherzentralen raten den Konsumenten, beim Einkauf die Mengenangaben auf der Packung genau zu prüfen und sich bei Preisvergleichen am Grundpreis zu orientieren. (dpa)
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