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21.06.2022 | 09:10 | Betriebsmittelkosten 

Bund plant keine Zuschüsse zum Düngerkauf

Berlin - Die Bundesregierung plant ungeachtet der extrem hohen Preise für Mineraldünger im Gegensatz zur polnischen Regierung keine unmittelbaren Beihilfen oder Zuschüsse zum Düngerkauf.

Düngemittelpreise
(c) proplanta
Das geht aus einer Antwort des Bundes auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, in der diese sich zu verschiedenen Aspekten der Düngerversorgung in Deutschland erkundigt hatte.

Im Rahmen des polnischen Düngerkaufprogramms werden Zukäufe von Mineraldünger temporär mit umgerechnet rund 107 Euro pro Hektar Ackerland gefördert. Für Grünland gilt ein Zuschuss in halber Höhe. Hochgerechnet entspricht dies einem Zuschuss von etwa 320 Euro pro Tonne Dünger. Nach Maßgabe von Brüssel dürfen die Beihilfen allerdings umgerechnet 7.540 Euro pro Betrieb nicht übersteigen und müssen bis Ende des Jahres ausgezahlt werden.

Nach Auffassung der Bundesregierung würde die Zahlung eines derartigen Düngemittelzuschusses in Deutschland keine nachhaltig geeignete Hilfsmaßnahme für landwirtschaftliche Betriebe darstellen, weshalb sie auch nicht verfolgt wird. Verwiesen wird in der Antwort stattdessen auf verschiedene Hilfsmaßnahmen im Zuge des Befristeten Krisenrahmens (BKR) der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine. Das hierbei geschnürte Paket umfasse die BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022, die BKR-Bundesregelung niedrigverzinsliche Darlehen 2022 und die BKR-Bundesregelung Bürgschaften 2022.

Diese Regelungen seien am 19. April beziehungsweise 4. Mai 2022 von der Kommission beihilferechtlich genehmigt worden und könnten von allen beihilfegebenden Stellen in Deutschland auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene genutzt werden, so die Bundesregierung. Ihrer Antwort zufolge befindet sie sich zudem derzeit im Austausch mit der EU-Kommission hinsichtlich der möglichen Nutzung von Regelungen des BKR zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen.

Die BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen sieht vor, dass Unternehmen die maximal möglichen Beihilfesätze gewährt werden können, also in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder in der Fischerei und Aquakultur Beihilfen bis zu 35.000 Euro je Unternehmen; bei gewerblichen Unternehmen finanzielle Hilfen von bis zu 400.000 Euro. Im Bereich Landwirtschaft prüft der Bund derzeit, welche konkreten Maßnahmen auf dieser Rechtsgrundlage gefördert werden können.
AgE
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