Wie erwartet stimmte der
Bundesrat am vergangenen Freitag (10.10.) der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung nach Maßgabe einiger Änderungen zu.
Unter anderem soll die maximale Breite von Pufferstreifen entlang von Gewässern, die als ökologische Vorrangflächen anerkennungsfähig sind, von 10 m auf 20 m erhöht werden. Die Liste der zulässigen Arten für ökologische Vorrangflächen soll in Bezug auf
Kurzumtriebsplantagen zusätzlich auf Kreuzungen von Weiden und Pappeln erweitert werden.
Auch die Kulturartenliste für den Zwischenfruchtanbau auf Vorrangflächen soll um weitere Arten ergänzt werden. Insbesondere soll die Liste auch Getreidearten wie Rauhafer und Buchweizen enthalten.
Der Deutsche
Bauernverband (DBV) begrüßte den Beschluss der Länderkammer. Die geforderten Änderungen seien geeignet, das Greening praktikabler zu machen. Der
DBV erwartet nun von der Bundesregierung, dass sie den Änderungsvorschlägen des Bundesrates schnell zustimmt und die Verordnung in Kraft setzt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht einem Sprecher zufolge keine Bedenken gegen die Länderforderungen, die den Landwirten mehr Spielraum beim Greening einräumten. Man werde den notwendigen regierungsinternen Abstimmungsprozess kurzfristig einleiten und so rasch wie möglich zu Ende bringen, hieß es im Agrarressort. (AgE)