Damit sollen vor allem neue Rahmenbedingungen des Unionsrechts (Statistik der pflanzlichen Erzeugung, Aquakultur-statistik, Weinstatistik und Statistiken zur ökologischen Produktion) in nationales Recht umgesetzt werden.
Zur Entlastung von Auskunftspflichtigen werden in den Spezialerhebungen zur
Bodennutzung untere Erfassungsgrenzen eingeführt beziehungsweise bestehende Erfassungsgrenzen angehoben, schreibt die Regierung weiter.
Der
Bundesrat macht in seiner Stellungnahme Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise ablehnt. (hib/MIK)