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10.05.2010 | 17:57 | Jagdpolitik  

Conrad: Jagdgesetz trägt der großen kulturellen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung der Jagd in Rheinland-Pfalz Rechnung

Mainz - Umweltministerin Margit Conrad hat auf der Jahreshauptversammlung des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e. V. in Lahnstein zu aktuellen Themen der Jagdpolitik Stellung bezogen und ein Pilotprojekt für lebensraumangepasste und dennoch attraktive Rotwildbestände vorgestellt.

Conrad: Jagdgesetz trägt der großen kulturellen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung der Jagd in Rheinland-Pfalz Rechnung
Von großer jagdpolitischer Bedeutung ist ein laufendes Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Zum ersten Mal hat ein Grundstückseigentümer dort Beschwerde gegen seine Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft eingelegt, nachdem er vorher in Deutschland in allen Instanzen gescheitert war.

Die Umweltministerin betonte: „Hier steht ein Eckpfeiler des deutschen Jagdrechts - das Reviersystem und die Duldungspflicht zur Bejagung - zur Disposition. In einer Stellungnahme haben wir eindeutig und unmissverständlich für den Erhalt der flächendeckenden Bejagung geworben. Dies ist unser gemeinsames Interesse.“

Conrad begrüßte es, dass sowohl die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdinhaber als auch der Deutsche Jagschutzverband als Drittbeteiligte in dem Verfahren zugelassen worden seien. „Das gemeinsame Auftreten der betroffenen Interessenvertretungen mit der Verwaltung ist ein wichtiges Signal in Richtung Straßburg.“

Die Umweltministerin sprach auch über den Regierungsentwurf zum Landesjagdgesetz, dem eine umfangreiche Anhörung und zahlreiche und sehr intensive Gespräche vorausgegangen sind. „Unser Gesetzentwurf trägt der großen kulturellen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung der Jagd in Rheinland-Pfalz Rechnung. Wir entwickeln das Jagdrecht zeitgemäß weiter und halten an bewährten Grundsätzen und Traditionen fest“. Hier nannte die Ministerin als Beispiele die Bindung des Jagdrechts an das Grundeigentum, das Reviersystem, den Zusammenschluss der Grundbesitzenden zu Jagdgenossenschaften sowie die Bejagungspflicht und die Verpflichtung zur Duldung der Jagdausübung.

Conrad begrüßte es, dass der Landesjagdverband den Leitgedanken unterstützt, die Eigenverantwortung der Grundbesitzer sowie der Jägerinnen und Jäger zu stärken. Zahlreiche Anregungen der Jägerschaft seien aufgenommen worden; so zum Beispiel die verpflichtende Mitgliedschaft benachbarter Revierinhaber in Heggemeinschaften. Bei anderen Punkten habe man tragfähige Kompromisse zwischen den Positionen der Jägerschaft auf der einen Seite sowie der Waldbesitzer und der Landwirtschaft auf der anderen Seite gefunden; so zum Beispiel bei der Höchstzahl von Jagdpächtern oder der Mindestpachtdauer von grundsätzlich acht Jahren. „Selbstverständlich können, wie bisher, jederzeit längere Pachtdauern vereinbart werden.“ Außerdem stärke der Gesetzentwurf die Zusammenarbeit mit den Vereinigungen der Jägerinnen und Jäger.

Conrad stellte auch ein Pilotprojekt im Bereich des Rotwildrings Hochwald vor: „Wir verbinden mit dem Bewirtschaftungskonzept mehrere Ziele: ein ausgewogenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Tieren, den Bestand älterer Hirsche zu erhöhen und Wildschäden durch eine angemessene Entwicklung der Abschusszahlen zu reduzieren.“ Das Pilotprojekt wird in den Forstämtern Birkenfeld, Dhronecken, Hochwald und Idarwald gestartet. In dem 18.000 Hektar großen Staatswaldblock soll es grundsätzlich keine Bewegungsjagden nach Jahresende geben. Außerdem werden auf Bewegungsjagden für fünf Jahre keine Trophäenträger freigegeben. Soweit die Abschüsse nicht schon vergeben sind, wird ab diesem Jahr und für die Dauer von fünf Jahren auf das Erlegen von Hirschen der Klassen I und II und auf das Erlegen von 50 Prozent der freigegebenen Hirsche der Klasse III verzichtet. Eine Zwischenevaluierung wird nach drei Jahren erfolgen. Conrad: „Wir werben auch bei den privaten Jägern, sich diesem Modell anzuschließen.“

Conrad: „Mit der Regelung zur Jagdsteuer kommt die Landesregierung den Jägerinnen und Jägern einen großen Schritt entgegen.“ Die Reduzierung oder der Verzicht auf die Jagdsteuer sei möglich, wenn im Gegenzug über Vereinbarungen zwischen Kreis und Jägerschaft Leistungen für die Allgemeinheit, z.B. kostenlose Fallwildaufnahmen oder Natur- und Artenschutzmaßnahmen, erbracht werden. „Ein Steuererlass ohne Gegenleistung wie er von CDU und FDP gefordert wird, ist bei der kommunalen Finanzlage der Bevölkerung nicht zu vermitteln.“

Die Ministerin ist zuversichtlich, dass die Rahmenbedingungen für Jagd und Jäger in Rheinland-Pfalz gut sind und bleiben. Dazu gehöre ein großes Verständnis für die Jagd aber auch eine Kultur des Miteinander. (PD)
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