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21.03.2020 | 03:18 | Lebensmittelversorgung 

Coronakrise: Kartellamt offen für Ausnahmeregeln

Bonn - Um die Lebensmittelversorgung sicherzustellen, hat sich das Bundeskartellamt angesichts der Corona-Krise offen für Lockerungen des Kartellrechts gezeigt.

Lebensmittelversorgung sichern
(c) proplanta
«Das Kartellrecht erlaubt weitgehende Kooperationen zwischen Unternehmen, wenn es dafür - wie in der aktuellen Situation - gute Gründe gibt», sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. «Wir stehen selbstverständlich für jedes Gespräch mit den Unternehmen, Verbänden und der Politik zur Verfügung.» Mehrere Seiten hätten bereits Gesprächsbedarf angemeldet und man sei bemüht, passende Regelungen zu finden.

Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wolle bei den Behörden auf entsprechende Lockerungen hinwirken, damit Handelsketten leichter kooperieren können. Angesichts geschlossener Grenzen hätten Handelsunternehmen bereits Probleme beklagt.
dpa
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