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16.03.2011 | 06:53 | Konferenz zum Bürokratieabbau in der EU-Agrarpolitik 

DBV: Bürokratieabbau muss bei den Landwirten ankommen

Freising - Gewiss gehe es in der EU-Agrarpolitik um einen erheblichen Betrag öffentlicher Gelder, dessen ordentliche Verwendung sauber nachgewiesen werden müsse.

Bürokratieabbau
„Dieses Kontrollrecht des Staates darf aber nicht dazu führen, dass die Landwirte in einem sinnvollen betrieblichen Handeln eingeengt werden. Jährlich werden in der EU-27 etwa 600.000 Vor-Ort-Kontrollen auf den Betrieben durchgeführt.“ Dies hob Gerd Sonnleitner, der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Bayerischen Bauernverbandes und Vizepräsident des Europäischen Bauernverbandes COPA, auf der Konferenz des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Bürokratieabbau in der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik am 14. März 2011 in Freising hervor.

Wenn es um Vereinfachung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik gehe, dürfe es nicht nur um einen Bürokratieabbau bei den Behörden gehen, es müssten auch bei den Landwirten spürbare Erleichterungen im betrieblichen Alltag ankommen. „Unsere gut ausgebildeten Landwirte sehen sich immer mehr durch staatliche Überreglementierung entmündigt. Es braucht eine Stärkung der Eigenverantwortung“, machte Sonnleitner gegenüber EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos und dem polnischen Landwirtschaftsminister Marek Sawicki deutlich.
 
Sonnleitner sprach sich dafür aus, den Umfang von Cross Compliance zu überdenken und zu verschlanken. In den 27 EU-Staaten würden nach einer niederländischen Studie mittlerweile 2.680 Standards und 590 Anforderungen für den „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ bei den Landwirten überprüft. „Wir fordern eine Konzentration auf die Kernbereiche der landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Zum Beispiel sollten die Regelungen zu Tierseuchen, Tierkennzeichnung und Klärschlamm hier herausgenommen werden“, forderte der Bauernpräsident. Benötigt würden auch Schlüsselkriterien: „Statt 100 Seiten Pflichtenheft brauchen wir eine EU-weite Festlegung von jeweils 1 bis maximal 2 Standards für die EU-Verordnungen und Richtlinien.“
 
Wenn es um die Ziele Bürokratieabbau und Vereinfachung der EU-Agrarpolitik gehe, hat Sonnleitner in der Mitteilung der Kommission vom November letzten Jahres „leider nicht viel Ermutigendes lesen können.“ Es sei schnell zu erkennen, dass neue Definitionen von „aktiven Landwirten“, von „Greening-Maßnahmen“ oder von „Obergrenzen mit Arbeitskraftfaktoren“ nicht zum Bürokratieabbau, sondern zum weiteren Aufbau von Bürokratie führen würden. Von einer Bezifferung der drohenden zusätzlichen Bürokratiekosten sei bislang aber nicht die Rede. Daher sollten diese Vorschläge unbedingt noch mal dahingehend überprüft werden. (dbv)
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