So sollen die Mitgliedstaaten künftig regeln, wie die Vorgaben für die Lieferverträge von Rohmilch zwischen Milcherzeugern und Molkereien aussehen sollen. Aus deutscher Sicht ist besonders wichtig, dass nun Erzeugergemeinschaften, also kollektive Vertragsverhandlungen, europaweit anerkannt werden. Zugeständnisse vom EU-Rat und der
EU-Kommission gegenüber dem EU-Parlament gibt es bei Milchprodukten mit geographisch geschützter Herkunft. Gibt es dafür eine anerkannte Branchenorganisation, kann diese in ihren Lieferbedingungen auch gewisse Mengenvorgaben machen. Dieser Fall könnte zum Beispiel bei Parmesan-Käse eintreten.
Der
DBV begrüßt, dass die in Deutschland bestehenden klaren Vertragsregeln aufgrund des nationalen Marktstrukturgesetzes und des Genossenschaftsrechts vollen Bestand behalten und wichtige Elemente daraus nach Europa getragen werden konnten. Den Versuch einer Teilsteuerung von Liefermengen über Milchprodukte geschützten Ursprungs lehnt der DBV strikt ab. Die marktorientierte Produktion erfordert unternehmerisches Gespür und eine gute Zusammenarbeit zwischen Milcherzeugern und Molkereien, um die richtigen Mengen mit den richtigen Preisen zusammenzubringen. Dieses lässt sich aber nicht durch eine staatlich sanktionierte Zwangssteuerung bewerkstelligen.
Das Milchpaket wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 verabschiedet. Das Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung ist für den Herbst 2012 zu erwarten. (dbv)