Es dient dazu, kleine Fleischstückchen zusammenzukleben, die dann etwa wie ein Schinken aussehen. Mit dem Veto wandte sich die Straßburger Volksvertretung am Mittwoch gegen eine mögliche Irreführung der Verbraucher. Ein aus Fleischresten zusammengeklebter Schinken soll nicht als hochwertiger Vollschinken verkauft werden dürfen, befanden die Parlamentarier. Damit ist der Vorschlag der
EU-Kommission zunächst vom Tisch, das Enzym Thrombin EU-weit als Lebensmittelzusatzstoff zuzulassen. Sie muss nun einen neuen Entwurf vorlegen. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen
Bundestag begrüßten die Entscheidung. Dies sei eine «wichtige Entscheidung, um die weitere Pervertierung unserer Lebensmittelproduktion zu stoppen», sagte die Sprecherin für Ernährungspolitik, Uli Höfken.
Das Enzym ist nach Angaben von EU-Gesundheitskommissar John Dalli gesundheitlich unbedenklich. Es wird auch in Deutschland in Wurstwaren und anderem Formfleisch als «technischer Hilfsstoff» verwendet. In Deutschland ist es jedoch bislang ohnehin verboten, zusammengeklebtes Fleisch als vollwertigen Schinken zu bezeichnen Vor allem Grüne und Sozialdemokraten im Europaparlament stimmten gegen die Zulassung mit dem Argument, dass das Zusammenkleben kleinster Fleischteile unappetitlich und eine klare Täuschung der Verbraucher sei.
«Ein Steak soll ein Steak bleiben», sagte der SPD-Europaparlamentarier Jo Leinen. Dagegen sagte der FDP-Abgeordnete Holger Krahmer, Thrombin und ähnliche Zutaten tierischen Ursprungs würden von Metzgern «seit Jahrhunderten» für die Herstellung von Blut- und Leberwurst verwendet. (dpa)