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26.04.2013 | 08:33 | EU-Saatgutverordnung 

EU-Pläne für Saatgutproduktion gelten nur für professionellen Handel

Brüssel - Die EU-Kommission weist Medienberichte über Regulierungspläne für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten zurück.

Alte Gemüsesorten
(c) proplanta
Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. Sie sind von den neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird - entgegen anderslautenden Meldungen - nicht betroffen.

Die neuen Regeln gelten für ausschließlich professionelle Akteure, wie beispielsweise Landwirte oder Gartenbaubetriebe, die pflanzliches Saatgut erzeugen.

Für Kleinstunternehmen jedoch wird es Ausnahmen geben, um für sie die administrativen Hürden und Kosten zu minimieren. Die Anforderungen an sie bezüglich Kennzeichnung und Verpackung werden gering sein.

Auch für alte Sorten sollen schwächere Regeln gelten. Aus Transparenzgründen muss dieses Saatgut zwar auch registriert werden, allerdings in einfacher Form und auf der Grundlage von historischen Daten und praktischer Erfahrung. Tests sind nicht vorgesehen.

Die Annahme des Gesetzespaketes zur Tier- und Pflanzengesundheit ist für den 6. Mai geplant. (eu-aktuell)
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