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13.02.2023 | 09:16 | Saatgut 

EU-Saatgutverordnung: Grüne drängen auf mehr Flexibilität bei der Zulassung

Brüssel - Die Abgeordneten der Fraktion der Grünen/EFA, Martin Häusling und Sarah Wiener, haben die EU-Kommission aufgefordert, Kleinbetriebe bei der Erzeugung von Saatgut stärker in den Blick zu nehmen.

Saatgutverordnung
Der im Juni erwartete Novellierungsentwurf soll Kleinbetriebe stärker in den Fokus nehmen - Die vier größten Saatguterzeuger bedienen über 70 Prozent des EU-Marktes - Wiener mahnt mehr Vielfalt an - Häusling sieht komplizierte Zulassungsverfahren als klaren Wettbewerbsnachteil für Kleinbetriebe - Kommission will Zulassungsverfahren weiter harmonisieren. (c) proplanta
Die aktuellen Regeln dienten vor allem dem Ziel, einheitliches Saatgut, das auf bestimmte konventionelle Produktionsformen ausgerichtet sei, zu fördern, beklagten die beiden EU-Agrarpolitiker am vergangenen Mittwoch (8.2.) bei einer Veranstaltung zu der im Juni erwarteten Vorlage eines angepassten Entwurfs der EU-Saatgutverordnung.

Wiener wies darauf hin, dass die vier größten Saatguterzeuger über 70 % des EU-Marktes bedienen würden. Dies habe zur Folge, dass mittlerweile mit großer Mehrheit fast nur noch einheitliche Hochertragssorten zum Einsatz kämen. Die Folge sei, dass an vielen Grenzertragsstandorten angepasste Züchtungen zunehmend verschwinden würden. Dieser Verlust an Vielfalt gefährde die Ernährungssicherheit und vor allem die Qualität der Nahrungsmittel, warnte die Parlamentarierin.

Häusling rief die Kommission dazu auf, die offiziellen Zulassungsverfahren anzupassen. Es sei ein klarer Wettbewerbsnachteil, wenn für den Ökolandbau und Grenzertragsstandorte erzeugtes Saatgut unter konventionellen Erzeugerbedingungen getestet werde. Zudem warnte der agrarpolitische Sprecher der Grünen/EFA vor zu viel Bürokratie, die am Ende nur durch die Großkonzerne bewältigt werden könne.

Testung unter Öko-Bedingungen voranbringen



Derweil wies Spyridon Flevaris von der federführenden Generaldirektion für Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) der EU-Kommission darauf hin, dass die Bedingungen, unter denen neue Züchtungen getestet würden, den Mitgliedstaaten obliegen würden. Das gegenwärtig gültige Gesetz erlaube beispielsweise die Testung unter suboptimalen Bedingungen. Trotzdem sei im Rahmen der Novellierung ausdrücklich geplant, die Testung unter ökologischen Bedingungen voranzubringen. Dies sei beispielsweise in Österreich seit längerem der Fall.

Derweil drängte der stellvertretende Direktor bei der EU-Gruppe der Internationalen Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM - Organics Europe), Eric Gall, darauf, den Einsatz von neuen Züchtungstechniken nicht zuzulassen. Andernfalls drohe von Seiten großer Erzeuger die Patentierung bestimmter Produkte; dies würde den meisten Europäischen Saatzüchtern das Genick brechen.
AgE
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