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26.01.2022 | 15:56 | KfW-Förderstopp 

Förderstopp für energieeffizientes Bauen: Werden Kredite jetzt teurer?

Berlin/Frankfurt - Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat den heftig umstrittenen KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude verteidigt.

KfW-Förderstopp
Viele Hausbauer haben mit staatlicher Förderung geplant und fragen sich nach dem abrupten Stopp nun, wie es weitergehen soll. Auch die Banken verlangen Antworten von der Politik - und stimmen ihre Kundschaft vorsorglich schon mal auf höhere Kosten ein. (c) proplanta
Der Grünen-Politiker sprach am Mittwoch im Bundestag von «ungedeckten Haushaltsversprechen». Deswegen habe die Förderung gestoppt werden müssen, es habe eine «Überförderung» gegeben.

Dass der Fehler «abrupt brutal» korrigiert worden sei, sei ärgerlich und solle sich nicht wiederholen, sagte Habeck. Der Stopp aber sei in der Sache begründet. Habeck kündigte an, schnell für Planungssicherheit zu sorgen. Ein Teil der Anträge könne gefördert werden. Banken erwarten einen «deutlichen» Anstieg der Finanzierungskosten für den privaten Wohnungsbau. Die Kreditwirtschaft fordert rasch Klarheit.

Das Wirtschaftsministerium hatte am Montag überraschend angekündigt, dass keine neuen Anträge für Fördermittel der staatlichen Förderbank KfW in der Bundesförderung für effiziente Gebäude gestellt werden können. Dies gilt für die Programme: Das Effizienzhaus 55 im Neubau, das Effizienzhaus (EH) 40 im Neubau sowie die energetische Sanierung.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten will das Ministerium zügig entscheiden. Habeck sagte im Bundestag, es solle schnell Planungssicherheit geschaffen werden. «Das sage ich zu.»

Habeck machte der schwarz-roten Vorgängerregierung Vorwürfe. Anfang November sei angekündigt worden, dass die Neubauförderung des Effizienzhauses 55 Ende Januar 2022 auslaufe. Dies habe in der Geschichte der Förderbank KfW zu einem beispiellosen Antragsboom geführt.

Es seien aber Gelder von 7,2 Milliarden Euro nicht im Haushalt «belegt» gewesen. Dies betreffe 24.000 Anträge, davon 22.000 von privaten Haushalten. Ohne Förderstopp wäre die Summe weiter gestiegen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) habe es abgelehnt, weitere Haushaltsmittel freizugeben. Das sei haushalterisch richtig gewesen.

Mit Blick auf den erwarteten Kostenanstieg im privaten Wohnungsbau sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Christian Ossig: «Ich kann Ihnen keine genaue Prognose geben, wie sich die Immobilienfinanzierung für Privatkunden verteuern wird.

Aber sie wird sich verteuern, und das wird spürbar sein.» Es gebe Maßnahmen, die die Finanzierung für privaten Wohnungsbau erschweren werden - und zwar deutlich, sagte Ossig in einer Videoschalte. Dazu gehörten die von der Finanzaufsicht Bafin geforderten zusätzlichen Kapitalpuffer: «Auch die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima, eben dieses Förderprogramm für energieeffizientes Bauen einzustellen - auch das hat letztendlich alles Auswirkungen auf Finanzierungskosten von Kunden.»

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) als Dachverband der fünf großen Bankenverbände mahnte: «Entscheidend ist nun, dass der Bund sehr zeitnah Klarheit für die Kunden - Bauträger und Investoren - schafft, wie mit gestellten Förderanträgen verfahren wird und wie die Förderung zukünftig ausgestaltet wird.» Das Vertrauen der Kunden in verlässliche Förderangebote habe dabei höchste Priorität.

Die von der Aufsicht geforderten zusätzlichen Kapitalpuffer für Wohnimmobilienkredite sieht der BdB kritisch. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) will nicht nur, dass die Geldhäuser einen sogenannten antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 Prozent aufbauen. Neu eingeführt werden soll zudem ein Puffer, der spezifisch Wohnimmobilien-Kredite absichert.

Diese Maßnahmen beträfen «nicht nur das Neugeschäft, sondern auch sehr stark den Bestand an der Wohnimmobilienfinanzierung», sagte Ossig. «Wenn man Risiken im Wohnungsmarkt adressieren möchte, dann sollten wir nicht Altbestände mit zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen belegen.»
dpa
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