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22.02.2015 | 16:05 | TTIP 

Freihandel birgt Risiken

Berlin - Verbraucherschützer werfen der Bundesregierung vor, das geplante Handelsabkommen TTIP zwischen EU und USA schönzureden.

Freihandel TTIP
(c) proplanta
«Das Versprechen, unsere Standards bleiben erhalten, erweckt den falschen Eindruck», sagte der stellvertretende Geschäftsführer der Organisation Foodwatch, Matthias Wolfschmidt, der Deutschen Presse-Agentur. «Sowohl in der EU als auch in den USA sind viele geltende Standards schlecht, zum Beispiel in der Landwirtschaft», sagte Wolfschmidt. Es gebe untragbare Tierhaltungsbedingungen, Antibiotika-Einsatz und Gülleprobleme. «Die eigentliche Aufgabe bestünde darin, die Standards zu verbessern. Darüber wird im Zuge von TTIP aber gar nicht beraten», kritisierte der Verbraucherschützer.

Ein Riesen-Problem sei zudem, dass das Abkommen als völkerrechtlich bindender Vertrag über Einzelgesetzen der EU-Mitgliedstaaten stehen würde. Daher sei die Option, vor private Schiedsgerichte zu ziehen, gefährlich. «Geheime Verhandlungen vor privaten Richtern, keine Berufungsmöglichkeit - es besteht keinerlei Notwendigkeit, eine solche Paralleljustiz neben einer funktionierenden, staatlichen Gerichtsbarkeit zu installieren», so Wolfschmidt. Welche Probleme schon die bestehenden Klagemöglichkeiten vor Schiedsgerichten bereiten könnten, zeige der Fall der Atomklage Vattenfalls.

«Der schwedische Energiekonzern klagt gleich zwei Mal gegen den deutschen Atomausstieg - vor dem Bundesverfassungsgericht, um das Gesetz für nichtig erklären zu lassen, und vor einem privaten Schiedsgericht, um 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz vom deutschen Staat geltend zu machen.» Es könne nun passieren, dass zwar das Bundesverfassungsgericht den Atomausstieg für rechtmäßig erkläre, das private Schiedsgericht dennoch die Bundesrepublik Deutschland zur Schadenersatzzahlung verurteile. «Das zeigt, wie absurd und gefährlich die Einrichtung privater Schiedsgerichte sein kann.» (dpa)
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