Das gestrige Votum des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Futtermittelsicherheit bei der Europäischen Kommission über die so genannte „technische Lösung“ für Spurenvermischungen mit noch nicht zugelassenen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) begrüßt der Deutsche Verband Tiernahrung e. V. (DVT). Die Entscheidung regelt die bei der Beurteilung von nicht quantifizierbaren Spurenvermischungen anzuwendenden Analyse- und Probenahmeverfahren. „Damit ist nach über 2 Jahren der Diskussion nun endlich die – politisch weiterhin geforderte – Null analysentechnisch definiert worden. Untersuchungsbefunde zu
GVO-Spuren werden nun besser nachvollziehbar und vor allem reproduzierbar“, so DVT-Präsident Helmut Wulf.
Der DVT tritt dem häufig geäußertem Vorwurf entgegen, die „technische Lösung“ bedeute eine Aufweichung des Prinzips der so genannten GVO-Nulltoleranz. Die Entscheidung ist zuallererst ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit. „Bisher gingen systematische oder zufällige Unterschiede zwischen Laboratorien oder Analysenmethoden sowie Fehler in der Probenahme und Probenaufbereitung ausschließlich zulasten der Futtermittelkette. Wir gehen davon aus, dass sich zumindest das nun bessert“, so die Erwartung des DVT-Präsidenten. Nach wie vor ist es kaum möglich, nicht zugelassene GV-Sorten in der für Agrarrohstoffe üblichen Massengutlogistik vollständig zu separieren, wenn diese in den Erzeugungsländern auch nur in kleinem Umfang angebaut werden. Diese logistische Herausforderung für die Futtermittelbranche besteht in voller Schärfe weiter und erfordert nach Einschätzung des DVT mittel- und langfristig eine weitergehende Lösung in Form eines echten Schwellenwertes. (dvt)