Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
05.07.2023 | 11:18 | Heizungswende 

Heizungsgesetz im Ausschuss beschlossen

Berlin - Das umstrittene «Heizungsgesetz» hat die nächste Hürde vor der Verabschiedung im Bundestag genommen. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Gesetzespläne beschlossen, wie Abgeordnete am Mittwoch in Berlin mitteilten.

Heizungsgesetz beschlossen
(c) proplanta
Am Freitagmorgen soll der Bundestag das Vorhaben beschließen. Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Umstieg soll bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden.

Nach den Plänen der Ampel-Fraktionen sollen für den Heizungstausch («Wärmeerzeuger») selbst maximal 30.000 Euro an Ausgaben für ein Gebäude mit einer Wohneinheit förderfähig sein, wie aus dem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum GEG von SPD, Grünen und FDP hervorgeht. Bei 70 Prozent sind dies 21.000 Euro. Bei einer günstigeren Heizung beispielsweise für 20.000 Euro ergibt sich bei einem Fördersatz von 70 Prozent demnach ein Zuschuss 14.000 Euro. Kosten über 30.000 Euro hinaus werden nicht bezuschusst. Das heißt, auch bei einem Heizungspreis von 32.000 Euro läge die staatliche Förderung bei 21.000 Euro, wenn der volle Höchstfördersatz von 70 Prozent gilt.

Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten dem Antrag zufolge bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei je 3.000 Euro. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden ähnliche Grenzen nach der Quadratmeterzahl gelten.

Hinzu kommt laut Entschließungsantrag eine Zuschussförderung für Gebäude-Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung, Anlagentechnik. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen sollen 60.000 Euro pro Wohneinheit bei Vorlage eines Sanierungsfahrplans betragen beziehungsweise 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan. Diese Effizienzmaßnahmen sollen mit bis zu 20 Prozent gefördert werden.

Bisher lag die Höchstsumme für Förderungen bei 60.000 Euro für alle Maßnahmen (pro Wohneinheit) - nun sind es mit Sanierungsplan 90.000 Euro (für ein Haus mit einer Wohneinheit). Zudem geht aus dem Antrag hervor, dass es zusätzlich zu Investitionskostenzuschüssen zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüssen geben soll.
dpa
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Institute sehen großen zusätzlichen Investitionsbedarf in Deutschland

 Grundwassersituation ist so entspannt wie seit sechs Jahren nicht mehr

 Kretschmann und Kretschmer für ober- statt unterirdische Stromtrassen

 Genossenschaften nehmen Energiewende in eigene Hand

  Kommentierte Artikel

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?

 Globale Rekord-Weizenernte erwartet

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?

 Frankreichs Staatsrat schränkt Vogeljagd weiter ein

 LED-Lampen in Straßenlaternen sparen massiv Strom ein

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel