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20.12.2016 | 07:02 | Betriebsprämie 

Hessische Landwirte erhalten Direktzahlungen noch vor Weihnachten

Wiesbaden - „Ich freue mich, den hessischen Landwirtinnen und Landwirten zum Abschluss eines schwierigen Jahres noch eine gute Nachricht überbringen zu können."

Betriebsprämien in Hessen
(c) proplanta
„Wir haben es geschafft, dass rund 20.500 Betrieben noch vor Weihnachten landwirtschaftliche Direktzahlungen von über 210 Millionen Euro überwiesen werden“, sagte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz gestern in Wiesbaden.

„Die Direktzahlungen sind ein wichtiger und berechtigter Einkommensbestandteil unserer Landwirte“, so die Ministerin. Angesichts der schwierigen Lage in der Landwirtschaft wollte das Land Hessen seiner Verantwortung nachkommen, den Landwirtinnen und Landwirten jede mögliche Unterstützung schnellstmöglich zukommen zu lassen. Daher hat Hessen sich entschieden, vom eigentlich vorgesehenen Auszahlungstermin abzuweichen und die Betriebsprämie vorzeitig auszuzahlen.

„Hessen hat die relevanten Daten rechtzeitig an die Bundeskasse gemeldet. Von dort werden die Zahlungen an die Landwirte veranlasst“, erläutere Hinz, „Gerade in der angespannten Marktsituation ist es für viele Betriebe überlebenswichtig die Betriebsprämien so schnell wie möglich auf dem Konto zu haben. Ich hoffe, dass wir mit der früheren Überweisung möglichst vielen Betrieben das finanzielle Überleben sicherstellen konnten“.

Besonders dankte die Landwirtschaftsministerin den Bediensteten der Bewilligungsstellen der Landratsämter und der WI-Bank für ihren Einsatz, da nur dadurch der ehrgeizige Terminplan eingehalten werden konnte.

Hintergrund:

Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen tragen zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei und stellen den Schwerpunkt der EU-Agrarförderung (1.Säule) dar. Sie werden flächenbezogen gewährt und sind grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelt. Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen gliedern sich auf in Basisprämie, Greening-Prämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie sowie Kleinerzeugerregelung.

Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen ist die Erbringung von Umweltleistungen im Rahmen des sogenannten „Greening“. Zum Greening zählen die Anbaudiversifizierung auf Ackerflächen, die Erhaltung von Dauergrünland sowie eine (Acker)flächennutzung im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes auf ökologischen Vorrangflächen. Betriebe des ökologischen Landbaus, sowie Teilnehmer an der Kleinerzeugerregelung sind von den Greening-Verpflichtungen befreit.
umwelt-hessen
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