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15.02.2012 | 11:05 | Großställe 

Höhere Hürden für neue riesige Tiermastanlagen geplant

Berlin - Der umstrittene Bau riesiger Tiermastanlagen vor den Dörfern soll mit höheren rechtlichen Hürden stärker beschränkt werden.

Geflügelmast
(c) chris74 - fotolia.com
Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, auf den sich das Bauministerium und das Verbraucherministerium jetzt nach dpa- Informationen geeinigt haben.

Greifen sollen die strengeren Vorgaben zum Beispiel für neue Anlagen ab 3.000 Schweinen oder 60.000 Hennen. In mehreren Bundesländern gibt es Proteste gegen solche Großställe.

Bei gewerblichen Anlagen, für die wegen der großen Tierzahl eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht ist, soll künftig eigens ein Bebauungsplan erforderlich werden.

Eine begünstigende Sonderregelung für landwirtschaftliche Bauten außerhalb des Bebauungsbereichs eines Ortes soll für sie nicht mehr gelten. Auch schon ab 1.500 Schweinen oder 15.000 Hennen sollen Behörden eine Voruntersuchung anordnen können, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.

Ein Sprecher von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) bestätigte auf Anfrage am Dienstag: «Unser Ziel ist es, dass die Kommunen die Möglichkeit bekommen sollen, den Bau großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen zu steuern und wo nötig zu begrenzen.»

Bauminister Peter Ramsauer (CSU) betonte zugleich: «Es ist wichtig, dass die bäuerliche Landwirtschaft unangetastet bleibt.»

Kürzlich hatten auch Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen einen Vorstoß über den Bundesrat angekündigt, die bisherigen Baurechts-Privilegien an Tier- Höchstzahlen für neue Anlagen binden zu wollen. Die SPD begrüßte eine Stärkung der Planungshoheit der Kommunen.

Aigner müsse nun aber zeigen, dass sie die Pläne in ihrer Koalition durchsetzen könne. Der Bauernverband hatte bereits angekündigt, sich gegen Eingriffe ins Baurecht «mit Zähnen und Klauen» zu verteidigen.

Die Reform des Bauplanungsrechts soll daneben dazu beitragen, den Verlust landwirtschaftlicher Flächen stärker zu begrenzen. Vorgesehen ist laut Entwurf, dass eine Umwandlung von Agrarflächen besonders begründet werden muss. Das Gesetz könnte Mitte des Jahres ins Bundeskabinett gebracht und bis Jahresende verabschiedet werden. (dpa)
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