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26.02.2024 | 11:17 | Bürokratieentlastungsgesetz 

Justizressort will Pachtverträge auf Zuruf

Berlin - Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz sieht vor, dass langjährige Pachtverträge künftig nicht mehr schriftlich geschlossen werden müssen. In der Landwirtschaft sorgt das Vorhaben für Kritik.

Bürokratie
Das Bundesjustizministerium will eine Regelung streichen, nach der langfristige Pachtverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. (c) proplanta
„Der Vorschlag aus dem Justizministerium macht das Leben von Landpächtern und Verpächtern nicht einfacher, sondern komplizierter und streitanfälliger“, warnte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Udo Hemmerling, gegenüber AGRA-EUROPE. Nach fünf, zehn oder mehr Jahren könne sich in der Praxis kaum jemand verlässlich an mündliche Abreden über Pachtverträge erinnern.

„Der §585a BGB sollte daher erhalten bleiben“, so Hemmerling zur geplanten Streichung der Regelung. Sie sorge dafür, dass langfristige Pachtverträge in aller Regel schriftlich abgeschlossen werden. Offen zeigt sich der BLG-Geschäftsführer hingegen für eine Änderung von der Schriftform auf die Textform, um auch Pachtverträge in digitaler Form zu ermöglichen, etwa als E-mail.

Gerichtliche Auseinandersetzungen drohen

Ähnlich äußert sich der Deutsche Bauernverband (DBV) in seiner Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des Justizressorts. Ohne ein Schriftformerfordernis bei langjährigen Pachtverträgen drohe zunehmende Rechtsunsicherheit. Mündliche Vereinbarungen ließen sich bei späteren Unstimmigkeiten der Vertragspartner nur schwer beweisen. Im schlimmsten Falle führten sie zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Demgegenüber begrüßt der Bauernverband die ebenfalls im Referentenentwurf vorgesehene Verkürzung des Aufbewahrungszeitraums von Buchungsbelegen und Rechnungen. Grundsätzlich positiv wertet der DBV die geplante Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Gäste. Dies komme den rund 10.000 landwirtschaftlichen Betrieben mit Urlaub auf dem Bauernhof entgegen. Gleichzeitig seien weitere entlastende Schritte wie eine verpflichtende elektronische Datenübermittlung zu erwägen.

Wirksame Initiative zur Entbürokratisierung

Neben den im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Bürokratieentlastung schlägt der DBV zahlreiche weitere Änderungen im geltenden Recht vor, um „zeitfressende Abläufe“ im Betriebsalltag der Land- und Forstwirte künftig zu vermeiden. Die Liste reicht von der Angleichung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen und einer Abschaffung der Umsatzschwellen im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) über eine weitere Reduzierung der Dokumentations- und Meldepflichten innerhalb der Nutztierhaltung und die Beseitigung von Hemmnissen beim Stallumbau bis zur Überarbeitung düngerechtlicher Vorgaben wie die Streichung der Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz sowie Vereinfachungen im Pflanzenschutzrecht.

Aufgeführt wird zudem eine Reihe von Vorschlägen zum Bürokratieabbau im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Dringend notwendig sei insgesamt eine „ernst gemeinte und wirksame Initiative zur Entbürokratisierung auf nationaler und europäischer Ebene unter Beteiligung des Berufsstands“.
AgE
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