Das sehen Gesetzespläne von Agrarministerin Julia Klöckner vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Kontrolliert werden sollen neben Tierhaltern künftig auch Betriebe, die tierische Nebenprodukte verarbeiten - das sind Teile, die nicht für den Verzehr geeignet sind.
«Auch die Begutachtung der Tierkörper lässt wichtige Rückschlüsse auf die Haltung zu», sagte die CDU-Politikerin. Durch die zusätzlichen Kontrollen könnten Verstöße besser aufgedeckt, nachverfolgt und verhindert werden. «Das Netz wird engmaschiger.»
Konkret sollen solche Verarbeitungsbetriebe verpflichtet werden, Tierschutzkontrollen zuzulassen und die zuständigen Behörden zu unterstützen. Studien zeigten, dass an Kadavern für den
Tierschutz relevante Hinweise gefunden werden können - zum Beispiel gebrochene Gliedmaßen, Wunden oder Abmagerungen.
Landwirte sollen Tierkadaver außerdem künftig für eine
Rückverfolgbarkeit bis zu ihrem Betrieb kennzeichnen müssen. «Wer nicht anständig mit seinen Tieren umgeht, der muss konsequent bestraft werden», sagte Klöckner den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch).