In einer vergangene Woche veröffentlichten Stellungnahme fordert die KLU, der unter anderem der Naturschutzpolitische Direktor von Euro Natur, Lutz Ribbe und Prof. Alois Heißenhuber von der TU München-Weihenstephan angehören, eine konsequente Weiterentwicklung.
Verbesserungen und Verschärfungen der Standards seien in den nächsten Jahren zwingend erforderlich. Beispielsweise entfalte eine Anbauobergrenze von 75 % der Ackerfläche so gut wie keine ökologisch steuernde Wirkung. Die 5 % ökologischen Vorrangflächen seien für einen wirksamen Artenschutz zu wenig, zumal landwirtschaftliche Betriebe bis 15 ha Ackerfläche überhaupt keine Vorrangflächen bereitstellen müssten.
Die KLU drängt darauf, die geplante Halbzeitbewertung 2017 für eineAnhebung auf 7 % zu nutzen. Ferner pocht sie auf Klarheit, ob der Einsatz von Pestiziden und Mineraldüngern in allen Fällen ausgeschlossen ist.
Die derzeitige Fassung des Artikels 32 der Direktzahlungen-Verpflichtungsverordnung ist nachAuffassung der KLU bisher zu vage. Einen Einsatz synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel dürfe es auf ökologischen Vorrangflächen keinesfalls geben.
Inhalte verwässert
Die Reform folge zwar grundsätzlich der von EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos vorgegebenen Linie, aber viele Ausnahmeregelungen verwässerten die ursprüngliche Absicht.
Beispielsweise würden die enormen Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Höhe der Direktzahlungen - Stichwort externe Konvergenz - nur ein Stück weit abgebaut. Auch innerhalb der Mitgliedstaaten sollen Ungleichgewichte über die sogenannte interne Konvergenz abgeschwächt, aber nicht aufgehoben werden.
Positiv wertet die KLU dieMöglichkeit, die ersten Hektare eines Betriebes stärker zu fördern als den Rest der Fläche. Das begünstige kleinere Höfe. Gerade vor dem Hintergrund der seit 2005 in Teilbereichen deutlich gestiegenen Erzeugerpreise seien öffentliche Transfers an die Landwirtschaft in Form einer pauschalen Flächenprämie nicht mehr zu rechtfertigen. Das Ziel müsse darin bestehen, mit öffentlichen Geldern nur noch nicht marktgängige Gemeinwohlleistungen zu honorieren. (AgE)
Stellungnahme (PDF)