Zudem wird das Landwirtschaftsgesetz in dieser Zeit nicht geändert. Diese Entscheide hat der
Bundesrat am 11. November 2009 gefasst. Er hat bei dieser Gelegenheit auch eine Zwischenbilanz über die bisherigen Reformetappen gezogen. In einer Broschüre des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zum 10-jährigen Bestehen des Landwirtschaftsgesetzes werden die agrarpolitischen Fortschritte dokumentiert.
Die Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft gelten jeweils für vier Jahre, die aktuellen laufen Ende 2011 aus. Weil der Bundesrat künftig alle mehrjährigen Finanzvorlagen jeweils zu Beginn einer Legislatur vorlegen wird, braucht es für die Jahre 2012 und 2013 eine Übergangslösung. Nach der Diskussion zur Weiterentwicklung der
Agrarpolitik hat der Bundesrat entschieden, für diese Zeit die finanziellen Mittel im bisherigen Rahmen abgestimmt auf den aktuellen Finanzplan bereitzustellen. Vorbehalten bleiben allfällige Anpassungen im Rahmen des vom Bundesrat vorgesehenen Konsolidierungsprogramms für den Bundeshaushalt. Es werden keine Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Damit wird erreicht, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft erbracht werden, eine sozialverträgliche Entwicklung sichergestellt ist und kein erhöhter Druck auf die landwirtschaftlichen Einkommen aufgebaut wird.
Nach Ansicht des Bundesrats fällt die Bilanz der vier Reformetappen der Agrarpolitik grundsätzlich positiv aus. In jeder der drei Dimensionen der
Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie und Soziales) wurden im letzten Jahrzehnt Fortschritte erreicht. Die Schweizer Landwirtschaft hat die großen Herausforderungen der vergangenen Jahre angenommen. Sie ist heute moderner und produktiver, hat sich geöffnet und nimmt gleichzeitig mehr Rücksicht auf Tiere und Natur. Sie erfüllt ihren Verfassungsauftrag. Dieses positive Ergebnis ist in erster Linie der Verdienst der Landwirtinnen und Landwirte, ihrer Familien sowie ihrer Partner der Ernährungswirtschaft. (EVD)