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30.05.2013 | 14:21 | EU-Agrarreform 

Mecklenburg-Vorpommern befürchtet Einbußen durch Gemeinsame Agrarpolitik

Schwerin - "Sollte sich der EU-Rat mit seinen Positionen durchsetzen, dann würden der Landwirtschaft und vor allem dem ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern in der nächsten Förderperiode bis 2020 in der Summe 511,6 Mio. Euro weniger zur Verfügung stehen."

Agrarreform
(c) proplanta
Das erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwoch vor dem Landtag.

Nach dem "Nein" des Europäischen Parlaments zum Mehrjährigen Finanzplan wird 2014 ein Jahr mit Übergangsregelungen nach altem Recht, bevor die Gemeinsame Agrarpolitik mit ihrer neuen Ausrichtung 2015 voll zur Wirkung kommt. Bis zum Frühsommer wollen Parlament, Kommission und Europäischer Rat in den sogenannten TRILOG-Verhandlungen die offenen Punkte – es sollen etwa 1.000 sein – ausräumen.

Die Landesregierung sei sich der Bedeutung der aktuellen Diskussionen für die künftige Agrarpolitik in M-V bewusst und würde die Positionen des Landes in den entsprechenden Gremien deutlich vertreten, widersprach der Minister dem Antrag der Linken, das Parlament werde nicht ausreichend über den aktuellen Stand der Verhandlungen und die Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern unterrichtet. "Ich unterrichte fortlaufend den Agrarausschuss und informiere außerdem den Vorsitzenden regelmäßig über die aktuelle Sachlage".

Er sei sicher, dass die Verteilungskämpfe um die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft und ländlichen Räume innerhalb Deutschlands spätestens nach der Bundestagswahl richtig beginnen werden, erklärte Dr. Backhaus. "Es geht um die Neuaufteilung der Mittel für die 2. Säule, um die Erhöhung der Direktzahlungen für die ersten Hektare, um das Ja oder Nein zur Kappung und um die Ausgestaltung des Greenings in Deutschland."

So will das EU-Parlament eine obligatorische Anwendung der Kappung bei 300.000 Euro, während der Europäische Rat eine fakultative Anwendung und folglich eine nationale Entscheidung bevorzugt. So könne die Kappung zum poltischen Druckmittel der west- und süddeutschen Länder gegen den Osten und den Norden werden.

"In der 2. Säule muss Deutschland nach unserer Rechnung eine Reduzierung von rund 15 % in Kauf nehmen", so Dr. Backhaus. Die KOM und das Parlament gehen für die ländlichen Regionen nur von einer 50prozentigen EU-Kofinanzierung aus. Nach Auffassung des Agrarrats sollen Mecklenburg-Vorpommern und die anderen ostdeutschen Länder aber weiterhin in den Genuss einer Kofinanzierung von 75 % bleiben. "Daher sind wir den Vorschlägen des Agrarrats in diesem Punkt wesentlich näher."

Ein weiterer Streitpunkt zwischen den Bundesländern wird der sogenannte Modulationswegfallausgleich sein. "Der Bund und die süd- und westdeutschen Länder wollen ihn, um die Höhe der Direktzahlungen für die Klein- und Kleinstbauern wie bisher zu erhalten. Wir werden dem nicht ohne Weiteres zustimmen, weil wir damit natürlich eine Umverteilung der Direktzahlung innerhalb Deutschlands beschließen", unterstrich der Landwirtschaftsminister. (PD)
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