«Mich wundert es nicht, dass dies gekommen ist», sagte der Präsident des Landesbauernverbandes Detlef Kurreck am Sonntag. Eine gemeinsame Lösung sei in Schwerin immer abgelehnt worden.
Laut Kurreck hat das Oberverwaltungsgericht den Klagen gegen die Regelung von zwei Landwirten aus Köchelstorf (Nordwestmecklenburg) und Poseritz auf der Insel Rügen in Musterverfahren nun Recht gegeben. Das sei am Wochenende bekannt geworden. Damit sei die im Dezember 2020 von Landesagrarminister Till
Backhaus (
SPD) in Schwerin erlassene
Düngemittelverordnung zunächst unwirksam.
Welche Auswirkungen dies für die
Bauern genau hat, werde noch geprüft, sagte Kurreck. Dazu werde der Verband zusammen mit den Landwirten die Urteilsbegründung genauer analysieren. Die Düngesaison beginne wieder im Februar 2022.
Nach Auffassung der Landwirte hat das Netz der Grundwasser-Messstellen, die der
Verordnung zugrunde liegen, «eindeutige Mängel». Das habe ein Berliner Gutachterbüro nachgewiesen. Mehrere
Agrarbetriebe hatten gegen die Verordnung geklagt. Sie dürfen - nach ihrer Auffassung widerrechtlich - auf bestimmten Flächen weniger düngen, was Erträge und damit das Einkommen zu Unrecht schmälere.