Dies geht aus ihrer Antwort (
17/1120) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (
17/966) hervor. Dabei stütze sie sich in rechtlicher Hinsicht auf Artikel 11 des Sozialpaktes der Vereinten Nationen (UNO). Auch hinsichtlich des Menschenrechts auf sanitäre Grundversorgung, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass dies bereits Teil des Sozialpaktes der UNO ist.
Auf die Frage, welche zukünftigen Schritte zur weiteren rechtlichen Verankerung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser geplant seien, teilt die Regierung mit, dass sie sich dafür einsetze, das MRWS auch im EU-Rahmen zu diskutieren. Dazu habe Spanien das MRWS als ein ”menschenrechtliches Schwerpunktthema der EU-Ratspräsidentschaft im 1.Halbjahr 2010 benannt“, betont die Regierung in ihrer Antwort. Zudem stehe sie einer internationalen Fachkonferenz zu diesem Thema aufgeschlossen gegenüber. Über den richtigen Zeitpunkt werde die Regierung mit der Unabhängigen Expertin der UNO, Catarina de Albuquerque, beraten. (hib/ALM/HLE)