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24.07.2009 | 08:26 | Strukturförderung des ländlichen Raums  

Minister Peter Hauk MdL: "Zukunftsinvestitionsprogramm zur Strukturförderung in Gemeinden im ländlichen Raum werden als wirtschaftliche Stütze eingesetzt"

Stuttgart - "Mit der Sonderlinie für ländliche Infrastruktur aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes konnten in vielen Fällen, lang gehegte Wünsche von ländlich geprägten Orten erfüllt werden.

Agrarflächen
(c) proplanta
Dem Land ist es gelungen, die zusätzlichen Bundesmittel im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum zur Stärkung der Wirtschaft im Ländlichen Raum einzusetzen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, aus Anlass der Bekanntgabe der zweiten Programmentscheidung 2009 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) am Donnerstag (23. Juli) in Stuttgart.

Mit dem zusätzlichen Fördervolumen von insgesamt 43,7 Millionen Euro werden 562 kommunale und private Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 260 Millionen Euro unterstützt. Mit der Realisierung der Vorhaben ist die Schaffung von 987 neuen Arbeitsplätzen verbunden, darüber hinaus werden zahlreiche weitere Arbeitsplätze gesichert. Insgesamt hat Baden-Württemberg somit in diesem Jahr über 100 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des ELR bereitgestellt.

Der größere Teil, insgesamt 20 Millionen Euro, wird im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms für kommunale Maßnahmen der ländlichen Infrastruktur bereitgestellt. Damit sollen Investitionen angeregt werden, um die lokale und regionale Wirtschaft zu stützen und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Mittel des Zukunftsinvestitionsprogramms sind Bundesmittel des so genannten Konjunkturpakets II der Bundesregierung. Baden-Württemberg stehen daraus 30 Millionen Euro für die ländliche Infrastruktur zur Verfügung. Zehn Millionen Euro sind bereits durch Projekte der ersten ELR-Programmentscheidung im Frühjahr gebunden worden, da dass Baden-Württemberg jetzt sein Kontingent ausgeschöpft hat. Die Projekte müssen in 2009 und 2010 durchgeführt werden und sollen eine rasche konjunkturbelebende Wirkung entfalten.

Für besonders innovative gewerbliche Vorhaben werden im Rahmen der EU-Strukturförderung im Ziel 'Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung', Teil EFRE, weitere 7,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bei den Mitteln der EU-Strukturförderung fördern das Land Baden-Württemberg und die Europäische Union die Vorhaben je zur Hälfte. Mit der Neuausrichtung der Kohäsionspolitik auf die Lissabon- und Göteborgstrategie stehen im Zeitraum von 2007 bis 2013 Projekte im Vordergrund, die vor allem die Förderung von Innovation und Ressourcenschutz zum Ziel haben. In dieser thematischen Konzentration steht das Förderangebot der Europäischen Kommission dem gesamten ländlichen Raum und nicht nur wie in der Vergangenheit einer besonderen Fördergebietskulisse zur Verfügung.

Von den restlichen 16 Millionen profitieren vor allem private Zuwendungsempfänger sowohl im gewerblichen als auch im nichtgewerblichen Bereich, beispielsweise durch die Umnutzung von leerstehenden Gebäuden zu Wohnraum oder die Modernisierung von Wohnungen. "Die Stärkung der Ortskerne steht im Mittelpunkt, hier setzen wir Prioritäten und wollen Entwicklung fördern, statt mit Neubaugebieten am Ortsrand dem Verbrauch ökologisch bedeutsamer Flächen Vorschub zu leisten", so der Minister.

„Die neue Ausrichtung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, mit dem seit dem letzten Jahr stärker als bisher demographische und ökologische Belange berücksichtigt werden, ist bei den Gemeinden positiv aufgenommen und als Chance begriffen worden. Das neue Kapitel in der Strukturentwicklung des ländlichen Raumes als Wohn-, Arbeits- und Lebensstandort hat sich auch in den momentan schwierigen wirtschaftlichen Zeiten bewährt."

Mit Blick auf die besondere konjunkturelle Situation hatte das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) im März dieses Jahres eine Sonderausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) durchgeführt. Ziel der Sonderausschreibung war es, Anreize für das Vorziehen von strukturell bedeutsamen Investitionen zu setzen. Die jetzt durchgeführte unterjährige Programmentscheidung soll insbesondere zur Bindung von Mitteln des Bundes aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm (Konjunkturpaket II) sowie von Mitteln der EU-Strukturförderung im Ziel 'Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, Teil EFRE' beitragen. "Jetzt kommt es auf die schnelle Umsetzbarkeit der Projekte an, damit möglichst viele Arbeitsplätze bei Handwerkern und Unternehmen in Baden-Württemberg gesichert werden können", so der Minister.

Hauk rief die Unternehmen dazu auf, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Möglichkeiten sowohl der Förderprogramme des Landes, als auch die Mittel der EU zu nutzen.


Zusatzinformation:

Seit 1995 besteht das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) als zentrales Förderinstrument für den ländlichen Raum. Mit dem ELR unterstützt das Land die integrierte Strukturentwicklung ländlich geprägter Orte. Ziel des ELR ist es, in Dörfern und Gemeinden vor allem des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Mit dem ELR soll die Vielfalt des ländlichen Raums bewahrt und gleichzeitig weiterentwickelt werden.

Vorrangig werden solche Maßnahmen gefördert, die zu einer Strukturverbesserung des Ortes in seiner Gesamtheit führen. Dabei wird besonderer Wert auf die Stärkung der Ortskerne, die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken sowie die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen gelegt. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze hat bei den strukturfördernden Maßnahmen eine hohe Priorität.


Mit den Förderschwerpunkten

- Arbeiten,
- Grundversorgung,
- Gemeinschaftseinrichtungen und
- Wohnen

werden zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik angesprochen. Damit wird den Gemeinden die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben.

Seit 1995 wurden mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum landesweit knapp eine Milliarde Euro an Fördermitteln bereitgestellt, mit denen ein Investitionsvolumen mehr als 7,6 Milliarden Euro angestoßen und gleichzeitig rund 29.000 Arbeitsplätze direkt und eine noch höhere Anzahl indirekt gesichert und geschaffen wurden.

Mit den eingesetzten Fördermitteln wird ein Mehrfaches an Investitionen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich angeregt. Damit hat dieses Programm erhebliche direkte und indirekte Arbeitsplatzeffekte und stellt ein bedeutendes Konjunkturprogramm für kleinere mittelständische Betriebe im ländlichen Raum dar.

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP zur 14. Legislaturperiode wird das ELR als zentrales Förderinstrument für den ländlichen Raum weitergeführt. Seit 2008 werden neben der interkommunalen Zusammenarbeit und der Sicherung der Grundversorgung die Aktivierung des innerörtlichen Gebäudepotenzials besonders gefördert. Damit sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Flächenverbrauch im Außenbereich durch Ausweisung neuer Baugebiete reduziert werden. (PD)
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