Dies hat das Verwaltungsgericht Köln Ende Juli entschieden und damit der Verbraucherorganisation foodwatch Recht gegeben. foodwatch hatte im Sommer 2019 gegen das
Bundeslandwirtschaftsministerium geklagt.
Seinerzeit hatte das Ministerium unter der damaligen Ressortchefin Julia Klöckner eine Studie des staatlichen Max Rubner-Instituts (MRI) zur
Lebensmittelkennzeichnung zurückgehalten und erst ein halbes Jahr später mit deutlich geändertem Inhalt veröffentlicht. Diese Geheimhaltung bewerteten die Kölner Richter als rechtswidrig. Dieses Urteil schaffe einen Präzedenzfall, mit dem der politischen Einflussnahme auf öffentlich finanzierte Forschung und Wissenschaft eine klare Absage erteilt werde, kommentierte foodwatch vergangene Woche die Gerichtsentscheidung.
Zugleich sei das Urteil „außerordentlich bedeutend für die Freiheit der Forschung in Deutschland und für den demokratischen Diskurs“. Die Verbraucherorganisation forderte die Bundesregierung auf, gesetzlich zu verankern, dass die Ergebnisse der wissenschaftlichen Ressortforschung in Zukunft ohne jedwede politische Einflussnahme veröffentlicht werden müssen. Für Rauna Bindewald von foodwatch stellt das Urteil klar, dass die Bürger ein Recht darauf haben, dass ihnen die mit Steuergeldern finanzierten wissenschaftlichen Studienergebnisse ohne politische Zensur der jeweiligen Regierung zugänglich gemacht werden.
Das Verwaltungsgericht Köln unterstreicht in seinem Urteil die dem „MRI zustehende Wissenschaftsfreiheit“. Das Informationsfreiheitsgesetz schütze „nur die notwendige Vertraulichkeit der Beratung von Behörden“; darunter fielen nicht die Beratungsgrundlagen wie der Bericht des MRI. Die Vorschrift schützte die Behörde „auch nicht vor politisch unliebsamen Ergebnissen von eingeholten Fachstudien“, so das Gericht.
Die ursprüngliche MRI-Studie hatte laut foodwatch der Lebensmittelampel Nutri-Score ein gutes Zeugnis ausgestellt und sie als „grundsätzlich vorteilhaft“ für eine
Nährwertkennzeichnung bewertet. Im Fazit der für das Ministerium überarbeiteten Version habe es hingegen geheißen, dass „keines der Nährwertkennzeichnungsmodelle uneingeschränkt empfohlen werden“ könne. Kriterien, bei denen der Nutri-Score nach Ansicht des MRI besonders gut abschneide, seien in der Version des Ministeriums zudem gestrichen worden.