Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
02.06.2017 | 10:02 | Nachbauentschädigung 

Nachbau bis 30.06.2017 melden

Bonn - Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2016/Frühjahr 2017 endet am 30.06.2017.

Nachbau
Nicht vergessen: Nachbau bis zum 30.06.2017 melden (c) proplanta
Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen per Post oder online unter www.stv-bonn.de fristgerecht einzureichen.

Nach aktueller Rechtsprechung sind Landwirte dazu verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung von sich aus zu zahlen. Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen erfüllen, d. h., die Nachbaugebühren rechtzeitig bezahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft erteilen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde.

Die STV empfiehlt, den vollständigen Nachbau bis zum 30.06.2017 zu melden. Dann wird eine Rechnung mit einem Zahlungstermin, der nach dem 30.06. liegt, erstellt. Die Nachbauerklärung kann per Post oder Fax oder online unter www.stv-bonn.de übermittelt werden. Sollte diese Frist verpasst werden, hat das finanzielle und rechtliche Folgen.

Die Pflanzenzüchter in Deutschland betreiben einen enormen Aufwand, um moderne und innovative Sorten zu entwickeln, mit denen unsere Landwirtschaft wettbewerbsfähig bleibt. Die STV setzt sich im Auftrag der Züchter für eine gerechte Entlohnung der Züchtungsleistung ein. Diese Honorierung der züchterischen Arbeit und ein fairer Saatgutmarkt sind die Voraussetzungen dafür, dass Landwirte auch in Zukunft von leistungsstarken Sorten profitieren und bestes Saatgut als Betriebsmittel einsetzen können.

Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60 gerne zur Verfügung.
stv-bonn
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken