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16.07.2023 | 09:28 | Nature Restoration Law 
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Naturwiederherstellungsgesetz: Europaparlament für Fortsetzung der Verhandlungen

Strassburg - Das Europaparlament hat sich hinter den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) gestellt. Wie zu erwarten fiel das Abstimmungsergebnis im Straßburger Plenum am Mittwoch (12.7.) denkbar knapp aus.

Naturwiederherstellungsgesetz
EVP scheitert mit Antrag auf Zurückweisung an die Kommission - Trilog-Gespräche mit Kommission und Raten können beginnen. (c) proplanta
Für den von der Europäischen Volkspartei (EVP) gestellten Antrag, den Entwurf abzulehnen, votierten 312 EU-Parlamentarier. Dagegen stimmten 324 Volksvertreter. Enthaltungen gab es zwölf. Zu der Verhandlungsposition für die nun stattfindenden Trilog-Gespräche lagen die Ja-Stimmen dann bei 336. Dagegen votierten 300 Europaabgeordnete. Zudem gab es 13 Enthaltungen.

Damit können nach der Sommerpause die Gespräche im Trilog mit dem Rat und der Kommission über das umstrittene EU-Gesetz beginnen. Konkret soll es nach dem Willen des Europaparlaments im Zuge des NRL zu keiner Ausweisung neuer Schutzgebiete in der Europäischen Union kommen. Gleichzeitig konstatierte eine knappe Mehrheit der Abgeordneten allerdings, dass die Wiederherstellung der Ökosysteme der Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt sei.

Montreal-Abkommen einhalten

Außerdem würden die Risiken für die Ernährungssicherheit durch ein Naturwiederherstellungsgesetz verringert. Mitnichten werde der Ausbau erneuerbarer Energien behindert. Über einen zusätzlichen Artikel will das Parlament deshalb in dem Gesetz die Klarstellung, dass solche Anlagen überwiegend im öffentlichen Interesse liegen. Das Parlament erklärte, dass das neue Gesetz dazu beitragen müsse, die internationalen Verpflichtungen der EU zu erfüllen.

Verwiesen wird auf das in Montreal vereinbarte neue globale Rahmenabkommen zum Schutz der Biodiversität. In der Abschlusserklärung dazu heißt es, dass mindestens 30 % der weltweiten Land- und Meeresflächen bis 2030 unter Schutz gestellt werden. Vor diesem Hintergrund steht das Europaparlament hinter der Forderung der Brüsseler Kommission, bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen für mindestens 20 % aller Land- und Meeresflächen in der EU einzuführen.

Finanzierung muss geklärt werden

Die Volksvertreter fordern allerdings, dass das NRL erst dann zur Anwendung kommen soll, wenn die Kommission Daten über die erforderlichen Bedingungen zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit vorgelegt hat. Dazu müssten die Mitgliedstaaten zuvor noch die dafür aufzuwendende Fläche quantifizieren. Zudem stellte das Parlament klar, dass die Zielvorgaben bei „außergewöhnlichen sozioökonomischen Auswirkungen“, so beim Auftreten neuerlicher Krisen, verschoben werden könnten.

Die Kommission wird aufgefordert, innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des NRL den Finanzbedarf für die Renaturierungsmaßnahmen und die verfügbaren EU-Mitteln abzuschätzen. Eine mögliche Lücke muss laut Parlament dargelegt werden. Sollte Bedarf für zusätzliche Gelder bestehen, müsse nach Lösungen zur Überbrückung gesucht werden. Hierfür soll es dann ein spezielles EU-Instrument geben.

Keine 10 Prozent Stilllegung

Der von der Kommission im Juni vorigen Jahres vorgelegte NRL-Entwurf sieht bekanntlich vor, dass bis zum Jahr 2030 insgesamt 10 % der Agrarflächen in der Europäischen Union mit Landschaftselementen im Sinne des Naturschutzes aufgewertet werden sollen. Dies bedeutet laut der Brüsseler Behörde aber nicht zwangsläufig eine Stilllegung. Von der Kommission wurde mehrfach betont, dass es sich hierbei zunächst um einen Richtwert handelt, um die von den Mitgliedstaaten zu erbringenden Maßnahmen zu bewerten.

Als gesetzliche Zielmarke verankert werden solle der Wert nicht. Insgesamt sollen nach dem Willen der EU-Behörde bis einschließlich 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchgeführt werden. Der Umweltrat hatte sich im Namen der Mitgliedstaaten bekanntlich bereits vor einigen Wochen auf eine gemeinsame Position verständigt. Für die Landwirtschaft ist vor allem die Forderung nach einer Moorwiedervernässung von Brisanz. Der Umweltrat will hier jedoch die Zielvorgaben der Kommission aufweichen.

Abschwächungen beim Moorschutz

Damit tragen die Umweltressortchefs der Tatsache Rechnung, dass einige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, von diesen Verpflichtungen „unverhältnismäßig stark“ betroffen wären. Der Rat legte in seinem Verhandlungsstandpunkt fest, dass 30 % der entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moore bis 2030 wiederhergestellt werden; bis 2050 soll es dann die Hälfte sein.

Für Mitgliedstaaten, die stark betroffen sind, sollen gegebenenfalls auch niedrigere Prozentsätze gelten. Bekanntlich fordert die Kommission ebenfalls, dass bis Ende dieses Jahrzehnts 30 % der entwässerten Torfgebiete, die aktuell landwirtschaftlich genutzt werden, wiederhergestellt werden. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts sollen es den Brüsseler Beamten zufolge allerdings 70 % sein. Dies gilt allerdings nicht für jeden Mitgliedstaat, sondern betrifft die Gesamtfläche der EU.
AgE
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Kommentare 
Arnold Krämer schrieb am 16.07.2023 17:59 Uhrzustimmen(14) widersprechen(7)
Ist so etwas nicht völlig maßlos? Kann der Mensch überhaupt "Natur" gestalten? Er kann Kultur! Unserer Land ist eine Kulturlandschaft mit Aufforstungen, mit Meliorationen, mit Entwässerung/Bewässerung/ Beregnung usw.
Kann Renaturierung in dem geplanten Umfang überhaupt funktionieren, wenn gleichzeitig immer mehr Menschen ins Land strömen/gelassen werden?

Hinter dem politischen Bestreben steckt immer auch (natürlich nicht nur) die Schaffung neuer "bullshit-jobs"
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