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06.09.2016 | 00:06 | Milchmarktkrise 

Niedersachsen setzt Programm zur Milchmengenreduktion um

Hannover - Vor der ab Mittwoch stattfindenden Länder-Agrarministerkonferenz (AMK) in Rostock weist Landwirtschaftsminister Christian Meyer auf das von Niedersachsen umzusetzende Milchmengen-Reduktionsprogramm der Europäischen Kommission hin.

Milchmengen-Reduktionsprogramm
(c) proplanta
Der EU-Agrarrat hatte beim Milchgipfel im Juli dieses Jahres beschlossen, dass Landwirte eine Beihilfe von 14 Cent pro Kilogramm nicht produzierter Milchmenge bekommen. „Wir Grüne hatten uns für eine europaweite Mengendisziplin und einen Mengendeckel ausgesprochen", sagte Meyer.

Zugleich warnte der Agrarminister: „Wenn einige Landwirte nun für nicht-produzierte Milch Geld bekommen, andere aber beliebig aufstocken können, kommen Angebot und Nachfrage nicht ins nötige Gleichgewicht. Ich habe erhebliche Zweifel, ob die EU-Maßnahme, so wie sie gestaltet ist, wirklich zu besseren Preisen für alle Erzeuger führt."

Landwirte, die die Beihilfe erhalten wollen, müssen ihre Produktion in einem Referenzzeitraum von einem Vierteljahr gegenüber dem Vorjahr um die beantragte Menge reduzieren. Die EU hatte 150 Millionen Euro europaweit für die Mengenreduzierung zur Verfügung gestellt. Die Bundesländer müssen die Verwendung abwickeln.

Dazu sagte Meyer: „Die Bauern erhalten etwa 20 Cent zu wenig pro Liter Milch. Diese Verluste summieren sich allein in Niedersachsen auf rund 1,2 Milliarden Euro Verluste pro Jahr. Das EU-Hilfspaket ist daher nur ein Tropfen Milch auf den heißen Stein und droht wirkungslos zu verpuffen."

Minister Meyer weist daher auf den Antrag der sechs grünen Agrarminister zur AMK in Rostock hin. Darin heißt es, „vor dem Hintergrund, dass die Milchviehbetriebe aufgrund der niedrigen Erzeugerpreise auch weiterhin erhebliche Verluste verzeichnen", komme die Maßnahme sehr spät und sei bei weitem nicht ausreichend ausgestattet, „um eine entsprechende Marktentlastung zu erreichen. Die Minister bedauern daher, dass nicht alle Elemente des Hilfspakets an eine Mengenreduzierung gekoppelt sind."

Die grünen Agrarminister kritisieren überdies, dass trotz einstimmigen Beschlusses der AMK von Göhren-Lebbin das auch von immer mehr Bauern geforderte Instrument einer „zeitlich begrenzten obligatorischen, entschädigungslosen Mengenbegrenzung nicht genutzt und damit die Chance einer rechtzeitigen und nachhaltigen Verbesserung der Marktsituation vertan wird."

Meyer warf Bundesagrarminister Christian Schmidt vor, er lasse die Milchbauern weiter im Stich und „sitzt die Krise aus. Man hat den Eindruck, er will durch dauerhaft niedrige Milchpreise den Strukturwandel verschärfen." Anders sei nicht zu erklären, „warum er sich ideologisch jeglichem Marktinstrument versperrt." Stattdessen wolle er mit immer neuen Geldern gegen den Markt subventionieren. Meyer: „Die Gesetze der Marktwirtschaft sind ganz einfach: Die Milchmenge muss runter, damit der Preis wieder steigen kann."

Niedersachsen fordere in der Krise daher auch eine Reduzierung der staatlichen Subventionen für große, neue Milchviehställe, wie sie Niedersachsen bereits vorgenommen hat. „In einem überhitzten Markt den Ausbau der Milchproduktion mit bis zu 40 Prozent der Investitionen durch Steuergeld zu subventionieren, wie es CDU und FDP in Niedersachsen verlangen, verschärft weiter die Übermengen und zeugt von mangelndem marktwirtschaftlichen Verständnis der Preisbildung durch Angebot und Nachfrage", so der Minister.

„Statt immer neuer Subventionen brauchen wir eine marktwirtschaftliche Lösung, mit der die Milchbauern langfristig überleben können. Ein fairer Marktrahmen für eine flächendeckende Milchviehhaltung auf Grünlandbasis ist daher überfällig. Ohne eine europaweite Mengendisziplin befürchte ich erhebliche Mitnahmeeffekte durch das jetzige Reduktionsprogramm. Niedersachsen wird sich daher weiter für eine marktwirtschaftliche Lösung durch eine flexible, europaweite Mengenanpassung einsetzen."

Niedersachsen setzt das Milchmengen-Reduktionsprogramm der EU, wie vom Bund vorgesehen, schnell um, obwohl die entsprechenden EU-Verordnungen noch nicht vollständig in Kraft sind. Zuständige Behörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Anträge auf die Ausfallentschädigung können online über die HIT-Datenbank voraussichtlich ab dem 12. September gestellt werden.

Die erste Antragsfrist läuft bereits am 21. September ab. Die Milchmenge darf maximal um 50 Prozent reduziert werden. Eine Stilllegung des Betriebs ist daher nicht zulässig. Eine Antragsstellung ist für einen von vier Reduktionszeiträumen möglich: Oktober 2016 bis Dezember 2016, November 2016 bis Januar 2017, Dezember 2016 bis Februar 2017 oder Januar 2017 bis März 2017.

Wer einen Beihilfeantrag für den ersten Reduktionszeitraum gestellt hat, kann danach erst wieder für den vierten Reduktionszeitraum einen Antrag stellen, falls das EU-Budget bis dahin nicht aufgebraucht ist. Die Referenzmenge ist die produzierte Milchmenge im entsprechenden Zeitraum vor einem Jahr. Die Auszahlung der EU-Beihilfen für die nicht-produzierte Milch soll im März 2017 erfolgen.
ml-niedersachsen
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