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Hintergrund für die Initiative ist nach Angaben der Staatskanzlei eine EU-Verordnung, die seit dem 1. Juni an Schlachthöfen nur noch eine rein äußerliche Beschau von Schweinen am Fließband vorschreibt, wenn kein konkreter Verdacht zum Beispiel auf eine Erkrankung vorliegt.
«Nur gucken, aber nicht Abtasten und Anschneiden reicht für einen hohen Verbraucherschutz nicht aus», sagte Agrarminister Christian Meyer (Grüne) laut Mitteilung.
Über die Länderkammer will Niedersachsen nun eine rasche Überarbeitung der EU-Verordnung erreichen. Es sei nicht hinnehmbar, dass wirtschaftliche Interessen von Schlachtkonzernen über den Verbraucherschutz gestellt würden. Nun sei der Bund gefordert, die Rahmenbedingungen für eine gründliche und bundeseinheitliche Untersuchung festzulegen und bei der Europäischen Union einzufordern. (dpa)