Wie bereits 2018 und 2019 beschloss das Bundeskabinett dazu am Mittwoch in Berlin Verordnungen.
Nach den beiden sehr trockenen Jahren mit unterdurchschnittlicher Ernte waren die Futter-Vorräte geschrumpft, manche Regionen hatten auch in diesem Jahr wieder mit Trockenheit zu kämpfen. Daher wird nun erneut ausnahmsweise eine stärkere Nutzung von Flächen ermöglicht, für die eigentlich Beschränkungen zum
Umweltschutz gelten.
Voraussetzung ist, dass das Gebiet tatsächlich wetterbedingt an Futtermangel leidet und die Länder es ausweisen.
Bauern könnten dann Tiere auf den Flächen weiden lassen oder dort Gras und andere Pflanzen mähen. Der
Bundesrat muss den Verordnungen zustimmen.