Ein Genehmigungsverfahren oder das Anzeigen der Nutzung sind dafür nicht erforderlich.
Die
Mahd und Beweidung der Flächen ist ohne Einschränkung des Nutzungszeitraumes möglich. Überdies dürfen die ausschließlich für Schafe und Ziegen zugelassenen Vorrangflächen dann auch durch andere Tierarten beweidet werden. Darüber informierte Landwirtschafts- und
Umweltminister Dr. Till Backhaus.
„Es handelt es sich um eine
Ausnahmeregelung für 2018. Damit hoffen wir den Futtermangel für die von der
Dürre betroffenen Betrieben weiter abzumildern“, sagte der Minister.
Zuvor hatte die Bundesregierung auch auf Betreiben Mecklenburg-Vorpommerns bei der EU die Freigabe der in den Agraranträgen für 2018 als ökologische Vorrangflächen ausgewiesenen Ackerflächen für die Futternutzung erwirkt. Am vergangenen Freitag war im
Bundesrat die Entscheidung gefallen, die Beweidung dieser Flächen mit weiteren Tierarten zu gestatten.
Bereits im Juli hatte der Minister die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesenen Brachen für die Mahd und Beweidung freigegeben.
In
MV haben in 2018 insgesamt 968 Landwirte
Zwischenfrüchte auf 2.479 Parzellen im Umfang von 59.363 Hektar als ökologische Vorrangflächen angegeben. Deren Aufwuchs steht nun für die Futtergewinnung zur Verfügung. Die Regelung tritt am Folgetag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.